Grenzüberschreitende rechtliche Koordination
Wo eine Angelegenheit die Türkei, Nordzypern, das Vereinigte Königreich oder darüber hinaus berührt, führen und koordinieren wir die richtigen Berater in jeder Rechtsordnung.
Tätigkeitsumfang
Viele unserer Mandanten haben Interessen, die sich nicht an eine einzige Grenze halten. Grenzüberschreitende Koordination ist weniger ein eigener Tätigkeitsbereich als vielmehr die Art, wie wir über alle hinweg arbeiten: die für eine Angelegenheit erforderlichen Anwälte und Spezialisten in jedem betroffenen Land abzustimmen, einen einzigen Verantwortungspunkt zu halten und dafür zu sorgen, dass die Beratung aus verschiedenen Rechtsordnungen zusammenpasst, statt sich zu widersprechen.
Hier leistet die Struktur der Kanzlei – in Istanbul verwurzelt, mit Beratern in Nordzypern und London und vertrauenswürdigen Anwälten andernorts – ihre unverwechselbarste Arbeit.
Typische Angelegenheiten
- Transaktionen und Streitigkeiten über mehrere Rechtsordnungen
- Angelegenheiten Türkei–Vereinigtes Königreich und Türkei–Nordzypern
- Koordination mit ausländischen Beratern
- Grenzüberschreitende Vollstreckung und Beitreibung
- Internationale Familien und private Interessen
Wie wir helfen
Wir führen grenzüberschreitende Angelegenheiten als ein einziges, koordiniertes Mandat – sodass der Mandant mit einem Team zu tun hat, das das Gesamtbild versteht, und nicht mit mehreren, die jeweils nur einen Teil davon sehen.