Grenzüberschreitende rechtliche Koordination

Wo eine Angelegenheit die Türkei, Nordzypern, das Vereinigte Königreich oder darüber hinaus berührt, führen und koordinieren wir die richtigen Berater in jeder Rechtsordnung.

Grenzüberschreitende rechtliche Koordination

Tätigkeitsumfang

Viele unserer Mandanten haben Interessen, die sich nicht an eine einzige Grenze halten. Grenzüberschreitende Koordination ist weniger ein eigener Tätigkeitsbereich als vielmehr die Art, wie wir über alle hinweg arbeiten: die für eine Angelegenheit erforderlichen Anwälte und Spezialisten in jedem betroffenen Land abzustimmen, die Verantwortung in einer Hand zu bündeln und dafür zu sorgen, dass die Beratung aus verschiedenen Rechtsordnungen zusammenpasst, statt sich zu widersprechen.

In einer grenzüberschreitenden Angelegenheit geht es bei der Strategie nicht nur darum, das anwendbare Recht zu bestimmen. Es geht darum, zu wissen, wo sich Druck sachgerecht ausüben lässt, wo Schutz zu erlangen ist und wo ein Ergebnis letztlich vollstreckt werden kann.

Hier leistet die Struktur der Kanzlei – in Istanbul verwurzelt, mit Beratern in Nordzypern und London und vertrauenswürdigen Anwälten andernorts – ihre unverwechselbarste Arbeit.

Typische Angelegenheiten

  • Transaktionen und Streitigkeiten über mehrere Rechtsordnungen
  • Angelegenheiten Türkei–Vereinigtes Königreich und Türkei–Nordzypern
  • Koordination mit ausländischen Beratern
  • Grenzüberschreitende Vollstreckung und Beitreibung
  • Internationale Familien und private Interessen

Wie wir helfen

Wir führen grenzüberschreitende Angelegenheiten als ein einziges, koordiniertes Mandat – sodass der Mandant mit einem Team zu tun hat, das das Gesamtbild versteht, und nicht mit mehreren, die jeweils nur einen Teil davon sehen.

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Internationale Mandate scheitern selten daran, dass ein Anwalt ein Recht nicht kennt. Sie scheitern, weil niemand das Gesamtbild verantwortet. Grenzüberschreitende rechtliche Koordination ist nicht das Weiterleiten von E-Mails zwischen Anwälten; sie ist die Disziplin, mehrere Rechtsordnungen um ein Mandantenziel herum zusammenwirken zu lassen.

13 Min. Lesezeit

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