
Türkische Bürgen bei Finanzierungen nach englischem Recht: Form der Bürgschaft, Zustimmung des Ehegatten und Vollstreckung
Kredite, die in London für türkische Unternehmensgruppen arrangiert werden, unterliegen meist englischem Recht. Die Sicherheiten dahinter stellen jedoch türkische Gesellschaften und Gründer, deren Vermögen in der Türkei liegt. Das türkische Recht verlangt einen eigenhändig geschriebenen Höchstbetrag, eine Unterschrift auf Papier und bei verheirateten Bürgen die vorherige schriftliche Zustimmung des Ehegatten. Es beschränkt außerdem Sicherheiten innerhalb von Konzernen. Eine in London wirksame Bürgschaft kann dort scheitern, wo das Geld ist.























































