Gesellschafts- & Handelsrecht

Gesellschaftsgründung, Gesellschaftervereinbarungen, Handelsverträge, Governance und Transaktionen – so abgefasst, dass sie das tatsächliche kaufmännische Verhältnis abbilden und die Streitigkeiten verhindern, zu denen unklare Regelungen einladen.

Gesellschafts- & Handelsrecht

Tätigkeitsumfang

Wir beraten Unternehmen und ihre Eigentümer über den gesamten Lebenszyklus eines Geschäfts – von Gründung und Gesellschaftervereinbarungen über das laufende Vertrags- und Governance-Geschäft bis zu Transaktionen, Restrukturierungen und Exit. Wir behandeln Satzung und Gesellschaftervereinbarung als Instrumente, die das tatsächliche kaufmännische Verhältnis der Parteien abbilden sollen, nicht als auszufüllende Formulare.

Ein Großteil unserer Arbeit ist präventiv: festzulegen, wer befugt ist, die Gesellschaft zu binden, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Anteile übertragen werden und wie Streitigkeiten gelöst werden, bevor sie entstehen. Klare Regelungen zu Beginn sind meist weit kostengünstiger als die Prozesse, zu denen unklare einladen.

Typische Angelegenheiten

  • Gesellschaftsgründung und Konzernstrukturierung
  • Gesellschaftervereinbarungen und Satzungen
  • Handelsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Corporate Governance und Vertretungsbefugnis
  • Anteilsübertragungen, Restrukturierungen und Reorganisationen
  • Joint Ventures und Gesellschaftervereinbarungen
  • Laufende gesellschafts- und handelsrechtliche Unterstützung

Wie wir helfen

Wir beraten kaufmännisch brauchbar, nicht nur technisch korrekt – mit Entwürfen, die vorwegnehmen, wie eine Vereinbarung in der Praxis wirkt und wo sie am ehesten auf die Probe gestellt wird. Für internationale Mandanten strukturieren wir die türkischen Elemente einer umfassenderen Gestaltung so, dass sie zur Gruppe als Ganzem passen.

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