Englische Trusts und türkisches Pflichtteilsrecht: Pflichtteile, Herabsetzungsklagen und die Belegenheit des Vermögens
Ein englischer Trust entzieht Vermögen nicht automatisch dem türkischen Pflichtteilsrecht. Ein türkisches Gericht wendet auf türkische Staatsangehörige türkisches Erbrecht an und kann lebzeitige Zuwendungen herabsetzen, die den Pflichtteil des Ehegatten, der Nachkommen oder der Eltern verletzen. Ein englisches Gericht wird einen wirksamen lebzeitigen Trust über englisches Vermögen in der Regel bestehen lassen. Das Ergebnis hängt davon ab, welches Gericht entscheidet, wo sich jeder Vermögenswert befindet und wie der Trust errichtet wurde.

Viele türkische Familien leben heute zum Teil in London. Die Kinder studieren in England, ein Haus wird in Kensington oder Hampstead gekauft, ein Portfolio wird von einer Londoner Bank verwaltet, und das Familienunternehmen bleibt in Istanbul. Wenn der Gründer beginnt, die nächste Generation zu planen, wird häufig zuerst ein englischer Trust vorgeschlagen.
Das englische Recht lässt dem Settlor, also dem Errichter des Trusts, weiten Spielraum. Es kennt keine festen Anteile für Kinder oder Ehegatten, und ein ordnungsgemäß errichteter lebzeitiger Trust nimmt das Vermögen aus dem Nachlass des Settlors heraus. Das türkische Recht geht vom Gegenteil aus. Ein türkischer Staatsangehöriger, der Nachkommen, Eltern oder einen Ehegatten hinterlässt, kann nur über einen Teil seines Nachlasses frei verfügen. Der Rest ist als Pflichtteil (saklı pay) geschützt, und Zuwendungen, die ihn verletzen, können mit der Herabsetzungsklage (tenkis davası) gerichtlich gekürzt werden.
Familien fragen, ob ein englischer Trust das Vermögen vor einem türkischen Pflichtteilsanspruch schützt. Die Antwort hängt von vier Dingen ab: welches Gericht entscheidet, wo sich jeder Vermögenswert befindet, welche Staatsangehörigkeit und welches Domizil der Settlor hat und wie und wann der Trust errichtet wurde.
Dieser Beitrag erläutert, wie das türkische und das englische Recht die Frage jeweils angehen, wo sich die beiden Systeme treffen und wo nicht, und welche Planungsschritte einen Trust belastbarer machen. Er knüpft an unseren Leitfaden zur Nachfolge in Familienunternehmen in der Türkei an, der Eigentum und Kontrolle am Unternehmen selbst behandelt.
1. Zwei Rechtsordnungen stellen zum selben Nachlass unterschiedliche Fragen
Türkische und englische Gerichte gehen von unterschiedlichen Anknüpfungspunkten aus.
Ein türkisches Gericht wendet Artikel 20 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) an. Die Erbfolge unterliegt dem Heimatrecht des Erblassers, und auf Grundstücke in der Türkei ist stets türkisches Recht anzuwenden. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b ergänzt, dass bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, darunter der türkischen, türkisches Recht gilt. Vor einem türkischen Gericht unterliegt ein türkischer Staatsangehöriger oder ein türkisch-britischer Doppelstaater dem türkischen Erbrecht samt Pflichtteilen, gleichgültig, wo er gelebt hat.
Anders liegt es, wenn der Erblasser bei seinem Tod nur die britische Staatsangehörigkeit besaß. Das türkische Gericht verweist dann auf das Heimatrecht des Vereinigten Königreichs, und Artikel 2 Absatz 5 MÖHUK überlässt die Wahl zwischen den Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs dessen eigenem Recht, das bei einem Domizil in England zum englischen Recht führt. Das englische Recht kennt keine Pflichtteile, für Grundstücke in der Türkei gilt aber weiterhin türkisches Recht. Die Staatsangehörigkeit wird selten allein aus erbrechtlichen Gründen gewechselt, für Familienmitglieder, die die türkische Staatsangehörigkeit bereits aufgegeben haben, ist der Punkt aber wichtig.
Ein englisches Gericht fragt nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem Domizil. Das Domizil bezeichnet im englischen Recht das Land, mit dem eine Person dauerhaft verbunden ist. Die Erbfolge in bewegliches Vermögen wie Bankkonten, Wertpapierdepots und Gesellschaftsanteile richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Erblasser bei seinem Tod sein Domizil hatte. Die Erbfolge in Grundbesitz richtet sich nach dem Recht des Ortes, an dem das Grundstück liegt. In Changizi v Mayes [2024] EWHC 6 (Ch) hatte der Erblasser sein Domizil in Spanien, und das Gericht akzeptierte, dass englisches Recht sein Testament beherrschte, soweit es über englischen Leasehold-Grundbesitz verfügte. Der spätere Verkauf dieses Grundbesitzes änderte daran nichts.
Das Domizil in diesem Sinn ist ein Begriff des Common Law. Es ist nicht dasselbe wie der Wohnsitz und auch nicht dasselbe wie das Ansässigkeitskriterium, das die britische Erbschaftsteuer seit dem 6. April 2025 verwendet. Jeder erhält mit der Geburt ein Ursprungsdomizil (domicile of origin), bei einer in der Türkei geborenen Person also ein türkisches. Ein Wahldomizil (domicile of choice) in England setzt den Aufenthalt dort und die Absicht voraus, dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit zu bleiben. Ein bestehendes Domizil gilt als fortbestehend, bis ein Wechsel bewiesen ist, und der Court of Appeal hat das Ursprungsdomizil in Barlow Clowes International Ltd v Henwood [2008] EWCA Civ 577 als besonders beständig bezeichnet. Ein langer Aufenthalt in London genügt für sich genommen nicht.
Die Folge ist, dass ein und derselbe Nachlass zwei unterschiedliche Antworten erhalten kann. Ein türkischer Staatsangehöriger, der seit zwanzig Jahren in London lebt und dort bleiben will, kann für ein englisches Gericht sein Domizil in England haben. Ein türkisches Gericht wendet auf dieselbe Person dennoch türkisches Erbrecht an.
2. Der Pflichtteil schützt Nachkommen, Eltern und Ehegatten
Nach Artikel 505 des türkischen Zivilgesetzbuchs, Gesetz Nr. 4721 (TMK), kann ein Erblasser, der Nachkommen, Eltern oder einen Ehegatten hinterlässt, nur über den Teil seines Nachlasses von Todes wegen verfügen, der über die Pflichtteile hinausgeht. Wer keinen dieser Angehörigen hinterlässt, kann über den gesamten Nachlass verfügen. Geschwister haben ihren Pflichtteil durch die Änderung von Artikel 506 mit dem Gesetz Nr. 5650 im Jahr 2007 verloren.
Der Pflichtteil ist ein Bruchteil des gesetzlichen Erbteils. Nach Artikel 506 beträgt er für Nachkommen die Hälfte und für jeden Elternteil ein Viertel des gesetzlichen Erbteils. Für den überlebenden Ehegatten ist es der gesamte gesetzliche Erbteil, wenn er neben Nachkommen oder Eltern erbt, in anderen Fällen drei Viertel.
Ein Beispiel macht die Zahlen anschaulicher. Ein verheirateter Vater zweier Kinder stirbt. Nach Artikel 499 beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten ein Viertel des Nachlasses, und die Kinder teilen sich die übrigen drei Viertel. Der Pflichtteil des Ehegatten ist das ganze Viertel. Der Pflichtteil der Kinder ist die Hälfte von drei Vierteln, also drei Achtel. Zusammen sind fünf Achtel des Nachlasses pflichtteilsgeschützt, sodass der Vater über drei Achtel, also 37,5 Prozent, frei verfügen konnte. Ein Witwer, der nur Kinder hinterlässt, könnte über die Hälfte verfügen.
Die Berechnung beschränkt sich nicht auf das, was der Erblasser bei seinem Tod besaß. Artikel 507 zieht Schulden, Bestattungskosten und bestimmte weitere Posten ab. Artikel 508 rechnet dann lebzeitige unentgeltliche Zuwendungen hinzu, soweit sie der Herabsetzung unterliegen. Ein Trust, der Jahre vor dem Tod ausgestattet wurde, kann auf diesem Weg in die Berechnung eingehen.
Der Pflichtteil wirkt nicht automatisch. Eine Verfügung, die die verfügbare Quote überschreitet, bleibt wirksam, solange kein Erbe die Herabsetzungsklage nach Artikel 560 erhebt oder die Herabsetzung einredeweise geltend macht.
3. Welche lebzeitigen Zuwendungen ein türkisches Gericht herabsetzen kann
Artikel 565 TMK zählt die unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden auf, die wie Verfügungen von Todes wegen der Herabsetzung unterliegen. Er enthält vier Gruppen.
Die erste Gruppe erfasst lebzeitige Zuwendungen auf Anrechnung an den Erbteil an einen gesetzlichen Erben, der seine Erbenstellung später verliert, Vermögensabtretungen oder Schulderlasse an Nachkommen, die nicht zurückzugeben sind, sowie ungewöhnliche Heiratsgüter und Ausstattungen. Die zweite Gruppe erfasst Zuwendungen zur vorzeitigen Abgeltung von Erbrechten. Die dritte Gruppe erfasst Schenkungen, die der Schenker frei widerrufen konnte, sowie alle Schenkungen im letzten Jahr vor dem Tod mit Ausnahme üblicher Gelegenheitsgeschenke. Die vierte Gruppe erfasst Zuwendungen, die offensichtlich zur Umgehung der Pflichtteilsregeln vorgenommen wurden.
Diese Gruppen schlagen unmittelbar auf die Gestaltung eines Trusts durch. Ein widerruflicher Trust fällt in die dritte Gruppe, gleichgültig wie lange er zurückliegt, weil der Settlor sich das Recht vorbehalten hat, das Vermögen zurückzuholen. Ein unwiderruflicher Trust, der im letzten Lebensjahr des Settlors ausgestattet wurde, fällt ebenfalls darunter. Ein unwiderruflicher Trust, der Jahre früher errichtet wurde, kann nur nach der vierten Gruppe herabgesetzt werden. Der Erbe muss dann beweisen, dass der Zweck der Pflichtteilsumgehung offensichtlich war. Die bei der Errichtung des Trusts festgehaltenen Gründe haben deshalb erhebliches Gewicht.
Die Herabsetzung folgt einer festen Reihenfolge. Nach Artikel 570 werden zuerst die Verfügungen von Todes wegen herabgesetzt. Danach folgen die Zuwendungen unter Lebenden, beginnend mit der jüngsten und zurückgehend, bis die Pflichtteile gedeckt sind. Ein lange vor dem Tod errichteter Trust wird nur erreicht, wenn der Nachlass und spätere Schenkungen nicht ausreichen.
Wer eine herabsetzbare Zuwendung erhalten hat, muss den Überschuss zurückerstatten. Nach Artikel 566 erstattet ein gutgläubiger Empfänger nur das, was ihm von der Zuwendung beim Erbgang noch verblieben ist. Ein bösgläubiger Empfänger haftet nach den Regeln über den bösgläubigen Besitzer. Artikel 567 fügt hinzu, dass bei einer Lebensversicherung des Erblassers zugunsten eines Dritten der Rückkaufswert der Versicherung im Zeitpunkt des Todes der Herabsetzung unterliegt. Das ist für Strukturen auf Versicherungsbasis von Bedeutung.
4. Das türkische Recht kennt keinen Trust, ein türkisches Gericht wird daher in Analogien denken
Die Türkei ist dem Haager Übereinkommen von 1985 über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung nicht beigetreten. Das Vereinigte Königreich hat dem Übereinkommen mit dem Recognition of Trusts Act 1987 Gesetzeskraft verliehen. Das türkische Recht kennt kein entsprechendes Institut, und eine veröffentlichte Entscheidung des Kassationshofs (Yargıtay) dazu, wie ein englischer Trust in einer Herabsetzungsklage zu behandeln ist, haben wir nicht gefunden.
Steht ein türkisches Gericht vor einem Trust, würde es ihn durch türkische Kategorien betrachten. Der Settlor überträgt Vermögen ohne Gegenleistung auf den Trustee, also auf die Person, die das Trustvermögen zu verwalten hat. Die fehlende Gegenleistung ist nach Artikel 285 des türkischen Obligationengesetzes, Gesetz Nr. 6098 (TBK), das bestimmende Merkmal der Schenkung. Es wäre überraschend, wenn ein englischer Trust mehr Schutz genösse als eine türkische Stiftung (vakıf), das nächstverwandte türkische Institut. Artikel 108 TMK behält den Erben und Gläubigern des Stifters ausdrücklich ihre Klagerechte nach den Regeln über Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen vor. Artikel 372 lässt eine Familienstiftung nur für Zwecke wie die Erziehung, Ausstattung und Unterstützung von Familienangehörigen zu. Er verbietet, Vermögen von Generation zu Generation an einen Stamm zu binden.
Die Unsicherheit liegt eher beim Rechtsbehelf als beim Grundsatz. Der Trustee ist formell Eigentümer, die Begünstigten erhalten den Nutzen, und das türkische Recht hat keine gefestigte Antwort darauf, wer von ihnen der richtige Beklagte ist. Ein sorgfältiger Kläger wird sowohl den Trustee als auch jeden Begünstigten verklagen, der Ausschüttungen erhalten hat, und Trustees sollten sich darauf einstellen.
5. Ein türkisches Gericht kann über den Anspruch entscheiden, wenn Nachlassvermögen in der Türkei liegt
Nach Artikel 43 MÖHUK werden Erbsachen vor dem Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers in der Türkei verhandelt. Lag der letzte Wohnsitz im Ausland, ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem sich Nachlassvermögen befindet. Über den Nachlass eines türkischen Staatsangehörigen, der mit Domizil in London gestorben ist, aber eine Wohnung in Istanbul, ein türkisches Bankkonto oder Anteile an einer türkischen Gesellschaft hinterlassen hat, kann in der Türkei prozessiert werden.
Vermögen in der Türkei ist zugleich der Ort, an dem ein türkisches Urteil am leichtesten zu vollstrecken ist. Hält der Trust Anteile an einer türkischen Gesellschaft oder Grundstücke in der Türkei, kann ein Herabsetzungsurteil ohne Mitwirkung eines ausländischen Gerichts in dieses Vermögen vollstreckt werden. Grundstücke in der Türkei unterliegen nach Artikel 20 Absatz 1 MÖHUK unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers stets dem türkischen Erbrecht.
Türkische Grundstücke über einen Trust zu halten, wirft eine weitere Schwierigkeit auf. Nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 können im Ausland gegründete Handelsgesellschaften Grundstücke in der Türkei nur nach Maßgabe besonderer Gesetze erwerben, sodass eine englische Trustee-Gesellschaft in der Regel nicht als Eigentümerin eingetragen werden kann. In der Praxis liegt türkischer Grundbesitz in einer Trust-Struktur meist in einer türkischen Gesellschaft, deren Anteile der Trustee hält. Das türkische Grundbuch verzeichnet keine Trusts. Das türkische Recht behandelt die Übertragung an jemanden, der den Gegenstand für einen anderen halten soll, als fiduziarisches Rechtsgeschäft (inançlı işlem): Das Eigentum geht vollständig über, und dem Übertragenden bleibt nur ein vertraglicher Anspruch. Nach dem Vereinheitlichungsbeschluss des Kassationshofs vom 5. Februar 1947 (Nr. 20/6) ist dieses Verhältnis schriftlich zu beweisen. Dass ein türkisches Gericht auf den Namen eines Trustees eingetragenes Vermögen als gesondertes Trustvermögen behandelt, ist nicht zu erwarten.
Der Richter und Trust-Rechtler David Hayton hat denselben Punkt allgemein für Pflichtteilsansprüche gegen Trusts formuliert. Befindet sich Vermögen in der Reichweite eines Gerichts aus dem Civil-Law-Rechtskreis, gilt „territorial might prevails“, die territoriale Macht setzt sich also durch. Dieses Gericht kann das Vermögen den Pflichtteilsberechtigten zugänglich machen, gleichgültig, ob sein Staat das Übereinkommen umgesetzt hat.
6. Vor einem englischen Gericht hat ein wirksamer lebzeitiger Trust über englisches Vermögen in der Regel Bestand
Der Recognition of Trusts Act 1987 enthält das Haager Übereinkommen in seinem Anhang (Schedule). Artikel 11 verlangt, dass ein nach seinem maßgebenden Recht errichteter Trust als Trust anerkannt wird und das Trustvermögen ein Sondervermögen bildet. Artikel 4 nimmt die Vorfrage, ob Vermögen wirksam auf den Trustee übertragen wurde, vom Übereinkommen aus.
Artikel 15 lässt sodann die zwingenden Vorschriften des Rechts unberührt, auf das die Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts in bestimmten Bereichen verweisen. Dazu gehören das Erbrecht und insbesondere die Pflichtteile von Ehegatten und Verwandten. Artikel 15 bedeutet nicht, dass jeder Pflichtteilsanspruch Erfolg hat. Er verweist auf die Kollisionsnormen des Gerichts, das den Fall entscheidet, und er lässt die Regeln über die Übertragung des Eigentums gesondert unberührt.
Nach englischem Kollisionsrecht gehört eine nach englischem Recht wirksame lebzeitige Schenkung von in England belegenem Vermögen beim Tod des Schenkers nicht zu seinem Nachlass. Das Erbstatut erreicht sie daher nicht. Haytons Analyse des Übereinkommens trifft genau diese Unterscheidung. Common-Law-Gerichte behandeln wirksame Schenkungen von Vermögen in Common-Law-Staaten als außerhalb des Nachlasses. Civil-Law-Gerichte betrachten solche Schenkungen dagegen als verfügbar zur Deckung der Pflichtteile.
Eine englische Entscheidung, die einen türkischen Pflichtteilsanspruch auf einen lebzeitigen englischen Trust anwendet, haben wir nicht gefunden. Die obige Analyse gibt die allgemeinen Regeln und das maßgebliche Schrifttum wieder. Solange kein Gericht die Frage entschieden hat, sollten Familien sie als starke Position und nicht als Gewissheit betrachten.
7. Ein Trust, den der Settlor weiter kontrolliert, ist in beiden Systemen angreifbar
Trusts für Gründer behalten dem Settlor oft Befugnisse vor. Der Settlor kann sich das Recht zum Widerruf, zur Ernennung und Abberufung von Trustees, zur Steuerung der Anlagen oder zur Aufnahme weiterer Begünstigter vorbehalten und zugleich selbst Begünstigter sein. Artikel 2 des Haager Übereinkommens erkennt an, dass der Vorbehalt bestimmter Rechte und Befugnisse nicht notwendigerweise mit dem Bestehen eines Trusts unvereinbar ist.
Ein türkisches Gericht wird voraussichtlich weniger nachsichtig sein. Ein vorbehaltenes Widerrufsrecht bringt den Trust unabhängig vom Zeitpunkt seiner Errichtung in die dritte Gruppe des Artikels 565 TMK. Weitergehende Kontrolle kann außerdem das Argument stützen, die Übertragung habe nie so wirken sollen, wie sie geschrieben steht. Nach Artikel 19 TBK sind bei der Bestimmung und Auslegung eines Vertrags der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien maßgebend, nicht die Ausdrücke, die sie zur Verbergung ihrer wahren Absicht gebraucht haben. Diese Vorschrift ist die Grundlage der türkischen Lehre vom Scheingeschäft (muvazaa).
Türkischen Erben steht ein weiterer Rechtsbehelf zu, wenn eine Schenkung als etwas anderes getarnt wird. Mit Vereinheitlichungsbeschluss vom 1. April 1974 (E. 1974/1, K. 1974/2) entschied der Kassationshof, dass Erben die Aufhebung einer Grundstücksübertragung verlangen können, die der Erblasser als Verkauf getarnt hat, um ihnen ihr Erbe zu entziehen. Dieser Rechtsbehelf ist nicht auf Pflichtteilsberechtigte beschränkt. Die Übertragung eines türkischen Grundstücks in eine Struktur, beurkundet als Verkauf zu einem Preis, der nie gezahlt wird, würde genau diese Klage herausfordern.
Das englische Recht gelangt mit der Lehre vom Schein-Trust (sham trust) zu einem vergleichbaren Ergebnis, nach der Dokumente unbeachtlich sind, die nicht wiedergeben, was die Beteiligten tatsächlich wollten. In beiden Systemen ist ein Trust, der dem Settlor die faktische Kontrolle über das Vermögen belässt, am leichtesten anzugreifen. Der Schutz, den ein Trust bietet, wächst mit der Unabhängigkeit des Trustees.
8. Vermögen, das von Todes wegen übergeht, wird anders behandelt
Der oben beschriebene Schutz gilt für Vermögen, das den Nachlass des Settlors zu Lebzeiten verlassen hat. Vermögen, das dem Settlor bei seinem Tod noch gehört, einschließlich Vermögen, das er durch Testament einem Trust zuwendet, ist Teil der Erbfolge.
Für dieses Vermögen wendet ein englisches Gericht auf bewegliche Sachen das Recht des Domizils und auf Grundbesitz das Recht des Lageortes an. Stirbt ein türkischer Staatsangehöriger mit Domizil in der Türkei und vermacht er englische Bankguthaben oder Wertpapiere durch Testament einem Trust, wendet das englische Gericht auf die Erbfolge in dieses bewegliche Vermögen türkisches Recht samt Pflichtteilen an. Englischer Grundbesitz geht nach englischem Recht über, wie Changizi v Mayes bestätigt.
Die Grenze zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen kann überraschen. Gesellschaftsanteile sind bewegliches Vermögen, auch wenn der wichtigste Vermögenswert der Gesellschaft ein Grundstück ist. In Al-Thani v Al Thani [2024] UKPC 35 entschied der Privy Council in Anwendung von Grundsätzen des Common Law, dass Anteile an einer Gesellschaft der Britischen Jungferninseln nach dem Recht des Domizils des Erblassers übergingen, also nach katarischem Recht. Für einen Eigentümer mit Domizil in der Türkei kann das Halten eines Londoner Hauses über eine Gesellschaft türkisches Erbrecht ins Spiel bringen, wo das unmittelbare Eigentum dies nicht täte.
9. Ein türkisches Herabsetzungsurteil erreicht einen Londoner Trustee nicht von selbst
Zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich besteht kein Vertrag über die Anerkennung von Urteilen. Das Haager Urteilsübereinkommen von 2019, das im Vereinigten Königreich seit dem 1. Juli 2025 gilt, hilft nicht weiter. Die Türkei ist ihm nicht beigetreten, und es gilt ohnehin nicht für Testamente und Erbsachen.
Ein türkisches Urteil kann in England daher nur nach Common Law vollstreckt werden. Das setzt ein rechtskräftiges Zahlungsurteil gegen einen Beklagten voraus, der in der Türkei anwesend war oder sich dem türkischen Gericht unterworfen hat. Der Supreme Court hat diese Regel der Anwesenheit und Unterwerfung in Rubin v Eurofinance SA [2012] UKSC 46 bestätigt. Ein englischer Trustee ohne Präsenz in der Türkei, der sich am türkischen Verfahren nicht beteiligt, fällt grundsätzlich nicht unter diese Regel.
Trustees, denen ein türkisches Verfahren zugestellt wird, stehen vor einer echten Entscheidung. Eine Einlassung zur Sache kann als Unterwerfung gelten und damit die Vollstreckung des türkischen Urteils gegen sie in England ermöglichen. Nach Section 33 des Civil Jurisdiction and Judgments Act 1982 gilt das Erscheinen allein zur Rüge der Zuständigkeit nicht als Unterwerfung, wie wir in unserem Beitrag über Parallelverfahren zwischen Istanbul und London erläutern. Das Verfahren zu ignorieren hat seinen eigenen Preis, wenn der Trust Vermögen in der Türkei hält.
Trustees müssen diese Entscheidung nicht allein treffen. Nach Part 64 der Civil Procedure Rules und der Practice Direction 64B können sie das englische Gericht um Weisungen bitten, ob sie sich in einem Rechtsstreit verteidigen oder ihn führen sollen, in einem Verfahren, das zunächst nichtöffentlich verhandelt wird. Der Antrag muss durch das Gutachten eines entsprechend qualifizierten Juristen zu den Erfolgsaussichten sowie durch Schätzungen des Streitwerts und der voraussichtlichen Kosten gestützt werden. Findet der Rechtsstreit in der Türkei statt, bedeutet das ein Gutachten zum türkischen Recht, das mit Blick auf den englischen Antrag erstellt wird.
Dieselben Grenzen gelten in umgekehrter Richtung. Ein englisches Urteil, das den Trust bestätigt, müsste in der Türkei nach den Artikeln 50 und 54 MÖHUK anerkannt werden. Diese Vorschriften verlangen Gegenseitigkeit und schließen Urteile aus, die offensichtlich gegen die türkische öffentliche Ordnung verstoßen oder in Angelegenheiten der ausschließlichen Zuständigkeit türkischer Gerichte ergangen sind. Unser Leitfaden zur Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Türkei erläutert diese Voraussetzungen.
10. Ein englisches Domizil bringt einen anderen familiären Anspruch mit sich
Stirbt der Settlor mit Domizil in England und Wales, wendet das englische Gericht überhaupt keine festen Quoten an. Es wendet den Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 an. Nach Section 1 können der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, ein Kind sowie bestimmte weitere Familienangehörige und unterhaltene Personen das Gericht um eine angemessene finanzielle Versorgung aus dem Nachlass ersuchen. Das Gericht entscheidet nach Ermessen und berücksichtigt Bedarf, Mittel, Verpflichtungen und Verhalten, nicht einen festen Bruchteil.
Der Antrag ist nach Section 4 grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Nachlassvollmacht (grant of representation) zu stellen. Section 10 erlaubt dem Gericht den Zugriff auf bestimmte lebzeitige Schenkungen. Sie gilt, wenn der Erblasser weniger als sechs Jahre vor seinem Tod in der Absicht, einen Antrag nach dem Gesetz zu vereiteln, und ohne volle Gegenleistung verfügt hat. Das Gericht kann dann den Empfänger verpflichten, dem Antragsteller Geld oder Vermögen zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Umzug nach London verschwinden familiäre Ansprüche nicht. Vor einem englischen Gericht tritt an die Stelle des türkischen Pflichtteils ein Ermessensanspruch nach englischem Recht. Vor einem türkischen Gericht gilt für einen türkischen Staatsangehörigen weiterhin türkisches Recht.
11. Ein Fallbeispiel
Nehmen wir einen türkischen Staatsangehörigen, den wir Herrn A nennen. Er lebt seit fünfzehn Jahren in London und will dort bleiben. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder, mit einem davon hat er sich überworfen. Er besitzt ein Haus in London im Wert von 4 Millionen Pfund, ein Wertpapierdepot bei einer Londoner Bank im Wert von 6 Millionen Pfund, eine Beteiligung von 60 Prozent am Familienunternehmen in Istanbul im Wert von 5 Millionen Pfund und eine Wohnung in Istanbul im Wert von 1 Million Pfund.
Im Jahr 2027 errichtet Herr A einen unwiderruflichen englischen Ermessens-Trust (discretionary trust) und bringt das Depot und die Gesellschaftsanteile ein. Er stirbt 2034 und vermacht seiner Frau durch Testament das Haus und die Wohnung. Der Sohn, mit dem er sich überworfen hat, erhält nichts und will Ansprüche geltend machen.
Vor einem türkischen Gericht kann der Sohn in Istanbul klagen, wo die Wohnung liegt, und es gilt türkisches Recht, weil sein Vater türkischer Staatsangehöriger war. Sein Pflichtteil beträgt drei Sechzehntel der Berechnungsmasse. Kann der Trust nicht herabgesetzt werden, ist die Berechnungsmasse der Nachlass von 5 Millionen Pfund, und sein Anteil liegt bei rund 940.000 Pfund. Beweist er, dass der Trust offensichtlich zur Vereitelung der Pflichtteile errichtet wurde, wird das Trustvermögen hinzugerechnet. Die Berechnungsmasse steigt dann auf 16 Millionen Pfund und sein Anteil auf 3 Millionen Pfund. Zuerst werden die Zuwendungen aus dem Testament herabgesetzt, und was daraus nicht gedeckt werden kann, wird vom Trust als jüngster lebzeitiger Zuwendung verlangt.
Dieser Anspruch gegen den Trust kann in der Türkei in die Gesellschaftsanteile vollstreckt werden, die sich dort befinden. In England kann er gegen das Londoner Depot nicht vollstreckt werden, es sei denn, der Trustee hat sich dem türkischen Gericht unterworfen.
Geht ein englisches Gericht davon aus, dass Herr A sein Domizil in England hatte, beherrscht englisches Recht die Erbfolge in das Londoner Haus, während die Istanbuler Wohnung nach türkischem Recht als dem Recht des Lageortes übergeht. Der Trust hat Bestand. Der Sohn könnte innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Nachlassvollmacht einen Antrag nach dem Gesetz von 1975 stellen. Weil der Trust mehr als sechs Jahre vor dem Tod errichtet wurde, kann Section 10 ihn jedoch nicht erreichen.
Dieses Domizil versteht sich jedoch nicht von selbst. Käme das Gericht zu dem Ergebnis, dass Herr A sein türkisches Ursprungsdomizil behalten hat, hätte der Sohn keinen Anspruch nach dem Gesetz von 1975, und bewegliches Vermögen im Nachlass ginge nach türkischem Recht über. Der lebzeitige Trust über englisches Vermögen hätte weiterhin Bestand.
Die Lehre daraus: Die Gesellschaftsanteile sind der angreifbare Teil der Struktur, das Londoner Vermögen ist in England belastbar. Die 2027 bei der Errichtung des Trusts festgehaltenen Gründe würden zudem darüber entscheiden, ob der Sohn den Trust überhaupt in die türkische Berechnung einbeziehen kann.
12. Maßnahmen, die einen Trust belastbarer machen
Das zuverlässigste Instrument stammt aus dem türkischen, nicht aus dem englischen Recht. Nach Artikel 528 TMK kann der Erblasser mit einem künftigen Erben einen Erbverzichtsvertrag schließen, mit oder ohne Gegenleistung. Der Verzichtende verliert seine Erbenstellung, und ein Verzicht gegen Gegenleistung wirkt, soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt, auch für seine Nachkommen. Nach Artikel 545 bedarf der Vertrag der Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung, wobei beide Parteien vor der Urkundsperson und zwei Zeugen unterzeichnen. Ein Erbe, der verzichtet hat, hat in der Türkei keinen Pflichtteil mehr, den er geltend machen könnte. Der Trust hängt dann nicht mehr davon ab, wie ein Gericht ihn qualifiziert.
Ohne Erbverzicht ist es am sichersten, den Trust innerhalb der verfügbaren Quote auszustatten und Bewertungen aus dem Zeitpunkt der Einbringung aufzubewahren. Nach Artikel 507 wird die verfügbare Quote nach dem Stand des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes berechnet. Ein Trust, der bei seiner Ausstattung bequem innerhalb dieser Grenze liegt, kann sie später überschreiten, wenn der übrige Nachlass schrumpft. Ein Sicherheitsabstand und eine regelmäßige Überprüfung sind ratsam. Der Trust sollte unwiderruflich sein, weil ein vorbehaltenes Widerrufsrecht ihn unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung unter Artikel 565 bringt. Die Ausstattung sollte nicht auf das letzte Lebensjahr verschoben werden. Die Gründe für den Trust, etwa die Fortführung des Familienunternehmens oder die Versorgung eines pflegebedürftigen Kindes, sollten bei der Errichtung festgehalten werden, weil sie unmittelbar die vierte Gruppe des Artikels 565 betreffen.
Die Belegenheit des Vermögens verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie die Trusturkunde. Vermögen in der Türkei bleibt in der Reichweite eines türkischen Urteils, gleich welche Struktur es hält. Aus diesem Grund lassen manche Familien türkisches Vermögen durch ein türkisches Testament übergehen, das die Pflichtteile wahrt, und nutzen den Trust für Vermögen außerhalb der Türkei.
Die Testamente in beiden Ländern sollten aufeinander abgestimmt werden. Die Türkei und das Vereinigte Königreich sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 über die Form letztwilliger Verfügungen, das in der Türkei durch Artikel 1 Absatz 2 MÖHUK vorbehalten bleibt und in England in Section 1 des Wills Act 1963 seinen Niederschlag findet. Danach ist ein Testament formgültig, wenn es dem Recht des Errichtungsortes oder dem Recht der Staatsangehörigkeit, des Domizils oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers entspricht. Ein englisches und ein türkisches Testament sollten jeweils angeben, welches Vermögen sie erfassen, damit keines das andere versehentlich widerruft.
Die Enterbung ist keine Alternative. Nach den Artikeln 510 und 512 TMK kann ein Pflichtteilsberechtigter nur aus schwerwiegenden, in der Verfügung angegebenen Gründen enterbt werden, etwa wegen einer schweren Straftat gegen den Erblasser oder einer erheblichen Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Ein Zerwürfnis ist für sich genommen kein Enterbungsgrund, und eine gescheiterte Enterbung lässt dem Erben seinen Pflichtteil.
13. Steuern sind in beiden Ländern eine eigene Ebene
Seit dem 6. April 2025 knüpft die britische Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) an die langfristige Ansässigkeit statt an das Domizil an. Langfristig im Vereinigten Königreich ansässig ist, wer in mindestens zehn der zwanzig Steuerjahre vor dem Jahr des Steuertatbestands im Vereinigten Königreich ansässig war. Ausländisches Vermögen in einem Trust ist grundsätzlich nur dann ausgenommenes Vermögen (excluded property), wenn der Settlor und bei manchen Trusts der Begünstigte im Zeitpunkt des Ereignisses nicht langfristig ansässig ist. Vermögen im Vereinigten Königreich bleibt steuerpflichtig, ebenso bestimmte mittelbare Beteiligungen an Wohnimmobilien im Vereinigten Königreich. Wer das Land nach langer Ansässigkeit verlässt, bleibt noch drei bis zehn Jahre steuerpflichtig.
Das Vereinigte Königreich hat Erbschaftsteuerabkommen mit zehn Staaten, und die Türkei gehört nicht dazu. Eine einseitige Anrechnung kann gleichwohl in Betracht kommen, wenn dasselbe Vermögen in beiden Ländern besteuert wird.
Auf türkischer Seite unterwirft Artikel 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Gesetz Nr. 7338, den Übergang von Vermögen türkischer Staatsangehöriger durch Erbfolge oder unentgeltliche Zuwendung der Steuer, auch wenn es sich im Ausland befindet. Ausgenommen ist ein in der Türkei nicht ansässiger Ausländer, der Vermögen eines türkischen Staatsangehörigen außerhalb der Türkei erwirbt. Wie diese Regeln auf die Einbringung in einen Trust und auf spätere Ausschüttungen anzuwenden sind, sollte vor der Ausstattung des Trusts mit Steuerberatern in beiden Ländern geklärt werden.
14. Fragen, die vor der Unterzeichnung des Trusts zu klären sind
Die erste Frage ist, wer heute und wer beim Tod pflichtteilsberechtigt ist. Eine Heirat, eine Scheidung oder die Geburt eines Enkels verändert die Quoten. Die zweite Frage betrifft Staatsangehörigkeit und Domizil des Settlors, denn sie bestimmen, welches Gericht welches Recht anwendet. Ein Doppelstaater wird in der Türkei als türkischer Staatsangehöriger behandelt, gleich zu welchem Ergebnis ein englisches Gericht beim Domizil gelangt.
Die dritte Frage ist, wo sich jeder Vermögenswert befindet und ob er überhaupt in den Trust gehört. Grundstücke in der Türkei und Anteile an türkischen Gesellschaften sind türkischen Urteilen ausgesetzt, und englischer Grundbesitz und englisches bewegliches Vermögen werden beim Tod unterschiedlich behandelt. Die vierte Frage ist, ob ein Erbe einen Erbverzicht unterzeichnen wird und zu welchen Bedingungen.
Schließlich sollten Trusturkunde, Letter of Wishes, Testamente und die Gesellschaftsdokumente eines Familienunternehmens eine einheitliche Geschichte erzählen. Über eine Herabsetzungsklage wird anhand von Dokumenten entschieden, oft ein Jahrzehnt nach ihrer Unterzeichnung. Unser Leitfaden zu Gesellschaftervereinbarungen in Familien- und Gründerunternehmen zeigt, wie die eigenen Dokumente der Gesellschaft den Plan stützen können.
Fazit
Ein englischer Trust ist eine starke Struktur, entzieht Vermögen aber nicht schon für sich genommen dem türkischen Pflichtteilsrecht. Ein türkisches Gericht wendet auf türkische Staatsangehörige türkisches Erbrecht an. Es kann widerrufliche Trusts, im letzten Lebensjahr ausgestattete Trusts und Trusts herabsetzen, die offensichtlich zur Vereitelung der Pflichtteile errichtet wurden.
Ein englisches Gericht sieht dieselbe Struktur anders. Ein wirksamer lebzeitiger Trust über englisches Vermögen liegt in der Regel außerhalb der Erbfolge, und ein türkisches Urteil gegen einen Trustee in England ist nur vollstreckbar, wenn der Trustee in der Türkei anwesend war oder sich unterworfen hat. Vermögen, das von Todes wegen übergeht, und Vermögen in der Türkei werden anders behandelt.
Wie stark die Struktur ist, hängt von Entscheidungen ab, die zu Beginn getroffen werden. Dazu gehören, wo möglich, der Erbverzicht der Pflichtteilsberechtigten, die Unwiderruflichkeit, der Zeitpunkt, die Dokumentation echter Zwecke und eine klare Entscheidung darüber, welches Vermögen in den Trust gehört.
Wie Terziolu & Partners unterstützen kann
Terziolu & Partners berät türkische Familien und ihre Berater im Rahmen unserer Tätigkeit im Bereich Immobilien und Privatmandanten zum türkischen Erbrecht. Dazu gehören Pflichtteile und Herabsetzungsklagen, Erbverzichtsverträge, türkische Testamente und die Behandlung ausländischer Strukturen in türkischen Verfahren. Wir vertreten auch Erben und Trustees in Erbstreitigkeiten vor den türkischen Gerichten.
Gehören zu einem Plan ein englischer Trust, englisches Vermögen oder Verfahren in beiden Ländern, werden die türkischen und englischen Schritte zwischen Istanbul und London im Rahmen unserer grenzüberschreitenden rechtlichen Koordination abgestimmt, mit entsprechend qualifizierten Anwälten in jeder Rechtsordnung. Dazu gehören die Gutachten zum türkischen Recht, die englische Gerichte und Trustees benötigen. Sprechen Sie uns an, um einen Trust, ein Testament oder einen Anspruch zu prüfen, der beide Länder betrifft.
Ausgewählte Rechtsvorschriften, Entscheidungen und Materialien
Türkei
Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (TMK): Artikel 108 (Klagerechte der Erben und Gläubiger des Stifters), 372 (Familienstiftung), 499 (überlebender Ehegatte), 505 bis 508 (verfügbare Quote und Pflichtteile), 510 und 512 (Enterbung), 528 (Erbverzichtsvertrag), 545 (Form des Erbvertrags), 560 (Herabsetzungsklage), 565 bis 567 (lebzeitige Zuwendungen, Rückerstattung und Lebensversicherungen), 570 (Reihenfolge der Herabsetzung) und 571 (Verwirkungsfristen).
Gesetz Nr. 5650 vom 4. Mai 2007 zur Änderung des türkischen Zivilgesetzbuchs: Abschaffung des Pflichtteils der Geschwister (Artikel 506).
Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK): Artikel 1 Absatz 2 (internationale Übereinkommen), 2 Absatz 5 (Staaten mit mehreren Rechtsordnungen), 4 (Mehrstaatigkeit), 20 (Erbrecht), 43 (Zuständigkeit in Erbsachen), 50 und 54 (Vollstreckung ausländischer Urteile).
Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098 (TBK): Artikel 19 (wirklicher und übereinstimmender Wille; Scheingeschäfte) und 285 (Begriff der Schenkung).
Grundbuchgesetz Nr. 2644: Artikel 35 (Grundstückserwerb durch ausländische natürliche Personen und im Ausland gegründete Gesellschaften).
Kassationshof, Großer Plenarsenat zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, 5. Februar 1947, Nr. 20/6: fiduziarische Rechtsgeschäfte und Erfordernis des schriftlichen Beweises.
Kassationshof, Großer Plenarsenat zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, 1. April 1974, E. 1974/1, K. 1974/2: als Verkauf getarnte Grundstücksübertragungen zum Nachteil der Erben (muris muvazaası).
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Nr. 7338: Artikel 1 (Steuergegenstand).
Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Statustabellen: Trust-Übereinkommen von 1985; siehe auch das Übereinkommen von 1961 über die Form letztwilliger Verfügungen und das Urteilsübereinkommen von 2019.
Vereinigtes Königreich
Recognition of Trusts Act 1987: Anhang, Artikel 2, 4, 11 und 15 des Haager Trust-Übereinkommens.
Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975: Sections 1 (Anträge), 3 (vom Gericht zu berücksichtigende Umstände), 4 (Antragsfrist) und 10 (Verfügungen zur Vereitelung von Anträgen).
Civil Procedure Rules, Part 64 und Practice Direction 64B: Anträge von Trustees auf gerichtliche Weisungen, auch zur Frage, ob ein Rechtsstreit verteidigt oder geführt werden soll.
Wills Act 1963, Section 1: Formgültigkeit von Testamenten.
HMRC Inheritance Tax Manual, IHTM47001: Kriterium der langfristigen Ansässigkeit; und IHTM27161: Erbschaftsteuerabkommen.
Barlow Clowes International Ltd v Henwood [2008] EWCA Civ 577: Ursprungsdomizil, Wahldomizil und Vermutung des Fortbestehens.
Changizi v Mayes [2024] EWHC 6 (Ch): englischer Grundbesitz eines Erblassers mit ausländischem Domizil geht nach englischem Recht als Recht des Lageortes über.
Al-Thani v Al Thani [2024] UKPC 35: Gesellschaftsanteile sind erbrechtlich bewegliches Vermögen und gehen nach dem Recht des Domizils über.
Rubin v Eurofinance SA; New Cap Reinsurance Corp v Grant [2012] UKSC 46: Vollstreckung ausländischer Urteile nach Common Law auf Grundlage von Anwesenheit oder Unterwerfung.
David Hayton, The Hague Convention on Trusts (Bermuda, 23. Mai 2012): Artikel 15 und Pflichtteilsansprüche gegen Trustvermögen.
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