Arbeitsrecht

Arbeitsverträge, Richtlinien, Vereinbarungen mit Führungskräften, Beendigungen, Restrukturierungen und Streitigkeiten – einschließlich Fragen der Arbeitserlaubnis und Mobilität für Arbeitgeber, die Teams über Rechtsordnungen hinweg führen.

Arbeitsrecht

Tätigkeitsumfang

Wir beraten Arbeitgeber zum rechtlichen Verhältnis zu ihren Mitarbeitern – von Verträgen, Richtlinien und Vereinbarungen mit leitenden Führungskräften bis zu Restrukturierungen, Beendigungen und Streitigkeiten. Für internationale Mandanten behandeln wir auch Fragen der Arbeitserlaubnis und Mobilität: Die ausländische Inhaberschaft an einer türkischen Gesellschaft verleiht einem ausländischen Gesellschafter oder Geschäftsführer für sich genommen kein Recht, in der Türkei zu arbeiten.

Wir helfen Arbeitgebern, das Verhältnis von Anfang an auf eine klare Grundlage zu stellen – mit Verträgen und Richtlinien, die zur tatsächlichen Arbeitsweise des Unternehmens passen – und planen die schwierigen Momente, insbesondere Beendigungen und Restrukturierungen, damit eine fundierte kaufmännische Entscheidung nicht durch einen Verfahrensfehler zunichtegemacht wird. Für grenzüberschreitend tätige Gruppen halten wir die türkische Position mit der übergeordneten Konzernpolitik im Einklang, ohne die lokalen zwingenden Vorschriften aus dem Blick zu verlieren.

Typische Angelegenheiten

  • Arbeitsverträge und betriebliche Richtlinien
  • Vereinbarungen mit Führungskräften und Management
  • Wettbewerbsverbote und Vertraulichkeit
  • Beendigungen und Abfindungen
  • Arbeitserlaubnisse und Mobilität für ausländische Staatsangehörige
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Ansprüche

Wie wir helfen

Wir helfen Arbeitgebern, fair und rechtmäßig zu handeln und zugleich ihre berechtigten Interessen zu wahren, und planen heikle Entscheidungen sorgfältig, damit ein triftiger kaufmännischer Grund nicht durch einen Verfahrensfehler untergraben wird.

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