Schiedsklauseln in Verträgen zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich: Istanbul oder London nach dem Arbitration Act 2025
Seit dem 1. August 2025 bestimmt das englische Recht das auf Schiedsvereinbarungen anwendbare Recht nach einer neuen gesetzlichen Regel. In Verträgen zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich müssen Schiedsort, Institution, das Statut der Klausel und der Weg zur Vollstreckung in Vermögen in der Türkei deshalb schon bei der Vertragsgestaltung gemeinsam festgelegt werden.

Die meisten Handelsverträge zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich werden Klausel für Klausel zu Preis, Lieferung, Gewährleistung und Haftung verhandelt.
Die Streitbeilegungsklausel wird oft zuletzt festgelegt und mitunter aus einer früheren Transaktion übernommen.
Dabei entscheidet gerade diese Klausel, wo ein Streit verhandelt wird und welches staatliche Gericht das Verfahren beaufsichtigt. Sie bestimmt das Recht, nach dem sich die Wirksamkeit der Klausel selbst richtet. Und sie entscheidet maßgeblich darüber, ob sich ein Schiedsspruch dort in eine Zahlung umsetzen lässt, wo sich das Vermögen der Gegenpartei befindet.
Am 1. August 2025 ist in England und Wales sowie in Nordirland der Arbitration Act 2025 in Kraft getreten. Für grenzüberschreitende Verträge ist seine wichtigste Änderung eine neue gesetzliche Regel über das auf eine Schiedsvereinbarung anwendbare Recht.
Die Regel, die sie ersetzt, hatte der Supreme Court des Vereinigten Königreichs 2020 in Enka v Chubb aufgestellt. In diesem Fall erwirkte das türkische Bauunternehmen Enka ein Prozessführungsverbot (anti-suit injunction) zum Schutz einer Schiedsklausel mit Schiedsort London.
Für Parteien, die zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich Verträge schließen, hat die Änderung praktische Folgen. Man denke an einen Vertrag unter türkischem Recht mit Schiedsort London oder an einen Vertrag unter englischem Recht mit Schiedsort Istanbul. Das Recht, das heute für die Schiedsklausel gilt, ist möglicherweise nicht dasjenige, von dem die Parteien bei der Unterzeichnung ausgingen.
Dieser Beitrag erläutert, wie das türkische und das englische Recht die Schiedsklausel behandeln und wo die beiden Systeme heute übereinstimmen oder noch auseinandergehen können. Anschließend geht er auf die Wahl zwischen Istanbul und London als Schiedsort und auf die Gestaltungspunkte ein, die darüber entscheiden, ob die Klausel in beiden Systemen funktioniert. Er ergänzt unseren Leitfaden zur Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Türkei, der die letzte Phase des Verfahrens behandelt.
1. Eine Schiedsklausel ist eine eigenständige Vereinbarung mit eigenem Statut
Beide Rechtsordnungen behandeln die Schiedsklausel als eine Vereinbarung, die von dem Vertrag, in dem sie steht, getrennt ist.
Im englischen Recht bestimmt Section 7 des Arbitration Act 1996, dass eine Schiedsvereinbarung, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, nicht deshalb als unwirksam, nicht existent oder wirkungslos gilt, weil dies auf den Hauptvertrag zutrifft.
Im türkischen Recht enthalten Art. 4 des Gesetzes Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (MTUK) und Art. 412 des Zivilprozessgesetzes Nr. 6100 (HMK) denselben Grundsatz. Eine Partei kann sich dem Schiedsverfahren nicht mit dem Argument entziehen, der Hauptvertrag sei unwirksam.
Weil die Klausel eine eigenständige Vereinbarung ist, kann sie einem anderen Recht unterliegen als der Hauptvertrag.
Dieses Recht beantwortet Fragen, die ein Schiedsverfahren oft schon vor der Prüfung in der Sache entscheiden:
- ob die Klausel wirksam zustande gekommen ist;
- welche Streitigkeiten sie erfasst;
- ob sie ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger bindet, der sie nicht unterzeichnet hat; und
- ob ein dem Schiedsverfahren vorgeschalteter Schritt Voraussetzung für das Recht war, das Schiedsverfahren einzuleiten.
In einem Vertrag zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich kommen in der Regel mindestens drei Rechtsordnungen in Betracht: das für den Hauptvertrag gewählte Recht, das türkische Recht und das englische Recht. Welche davon anwendbar ist, kann den Ausgang bestimmen.
2. Der Arbitration Act 2025 hat die Grundregel zum Recht des Schiedsorts verschoben
Der Arbitration Act 2025 erhielt am 24. Februar 2025 die königliche Zustimmung (Royal Assent). Seine materiellen Bestimmungen traten nach den Arbitration Act 2025 (Commencement) Regulations 2025 am 1. August 2025 in Kraft.
Er fügte in den Arbitration Act 1996 eine neue Section 6A ein. Danach ist auf eine Schiedsvereinbarung anwendbar:
- das Recht, von dem die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass es für die Schiedsvereinbarung gilt; oder
- mangels einer solchen Vereinbarung das Recht des Schiedsorts.
Section 6A(2) enthält die Einschränkung, auf die es in der Praxis am meisten ankommt. Eine Vereinbarung, dass ein bestimmtes Recht für den Hauptvertrag gilt, stellt keine ausdrückliche Vereinbarung dar, dass dasselbe Recht für die Schiedsvereinbarung gilt.
Damit wird der Ausgangspunkt von Enka v Chubb umgekehrt. Nach Enka erstreckte sich eine Rechtswahl für den Hauptvertrag grundsätzlich auch auf die Schiedsklausel. Nur wenn kein Recht gewählt worden war, wandte das Gericht in der Regel das Recht des Schiedsorts als das Recht an, zu dem die Schiedsvereinbarung die engste Verbindung aufweist.
Die neue Regel gilt nicht für Schiedsvereinbarungen, die auf einem stehenden Angebot zur Schiedsgerichtsbarkeit in einem Staatsvertrag oder in den Rechtsvorschriften eines Landes außerhalb des Vereinigten Königreichs beruhen. Diese Ausnahme betrifft vor allem die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
Zwei Aspekte der Reform sind für türkische Parteien besonders bedeutsam.
Erstens gilt Section 6A auch dann, wenn der Schiedsort außerhalb von England und Wales oder Nordirland liegt. Der Arbitration Act 2025 hat sie in die Bestimmungen des Gesetzes von 1996 aufgenommen, die unabhängig vom Schiedsort anwendbar sind. Ein englisches Gericht, das eine Klausel mit Schiedsort Istanbul prüft, geht daher von derselben Regel aus.
Zweitens gelten die Änderungen nach Section 17 des Gesetzes von 2025 für Schiedsvereinbarungen unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses. Sie gelten nicht für Schiedsverfahren, die vor dem 1. August 2025 eingeleitet wurden, und nicht für damit zusammenhängende Gerichtsverfahren. Eine 2018 unterzeichnete Klausel wird daher nach Section 6A beurteilt, wenn das Schiedsverfahren jetzt beginnt.
Das Gesetz von 2025 hat weitere Änderungen gebracht, die unten erörtert werden. Es führte eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Schiedsrichter, die Befugnis zu Schiedssprüchen im summarischen Verfahren und eine ausdrückliche Unterstützung von Eilschiedsrichtern ein. Zudem stellte es die Befugnisse des Gerichts gegenüber Dritten klar und engte den Rahmen für Zuständigkeitsrügen ein.
3. Das türkische Recht gelangt auf anderem Weg zu einer ähnlichen Grundregel
Für internationale Schiedsverfahren mit Schiedsort in der Türkei sieht Art. 4 MTUK eine zweistufige Prüfung vor. Die Schiedsvereinbarung ist wirksam, wenn sie dem Recht entspricht, das die Parteien für sie gewählt haben, oder, wenn eine solche Wahl fehlt, dem türkischen Recht. Die Struktur ähnelt Section 6A: zuerst die für die Klausel getroffene Wahl, sonst das Recht des Schiedsorts.
Die Vollstreckungsvorschriften folgen einer ähnlichen Logik. Nach Art. 62 Abs. 1 Buchst. e des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK) kann ein türkisches Gericht die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs verweigern, wenn die Schiedsvereinbarung nach dem Recht unwirksam ist, dem die Parteien sie unterstellt haben. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist das Recht des Landes maßgeblich, in dem der Schiedsspruch ergangen ist. Art. V Abs. 1 Buchst. a des New Yorker Übereinkommens folgt demselben Muster.
Seit die englische Grundregel auf das Recht des Schiedsorts abstellt, weisen beide Systeme in vielen gewöhnlichen Fällen in dieselbe Richtung. Drei verbreitete Konstellationen veranschaulichen das:
- Vertrag unter türkischem Recht, Schiedsort London. Nach Section 6A wendet ein englisches Gericht englisches Recht auf die Schiedsklausel an, sofern die Parteien für die Klausel nicht ausdrücklich ein anderes Recht gewählt haben. Ein türkisches Vollstreckungsgericht wendet ebenfalls englisches Recht an, es sei denn, es gelangt zu dem Ergebnis, dass die Parteien die Klausel einem anderen Recht unterstellt haben.
- Vertrag unter englischem Recht, Schiedsort Istanbul. Das MTUK verweist auf türkisches Recht, sofern die Parteien kein Recht für die Klausel gewählt haben, und ein englisches Gericht gelangt bei Anwendung von Section 6A zum selben Ergebnis. Parteien, die davon ausgingen, dass englisches Recht jeden Aspekt ihres Vertrags regelt, können feststellen, dass Wirksamkeit und Reichweite ihrer Schiedsklausel türkischem Recht unterliegen.
- Ausdrückliches Statut der Klausel. Bestimmt die Klausel selbst, welchem Recht sie unterliegt, erkennen beide Systeme diese Wahl grundsätzlich an, vorbehaltlich ihrer eigenen Regeln über Schiedsfähigkeit und öffentliche Ordnung.
4. Die beiden Systeme können noch darüber uneins sein, was als Rechtswahl gilt
Die Annäherung hat eine Schwachstelle. Section 6A(2) weist ein englisches Gericht an, die Rechtswahlklausel des Hauptvertrags bei der Bestimmung des Statuts der Schiedsvereinbarung außer Betracht zu lassen. Der Maßstab des New Yorker Übereinkommens, den türkische Gerichte im Vollstreckungsverfahren anwenden, enthält keine solche Anweisung.
Nach diesem Maßstab kommt es darauf an, ob die Parteien irgendeinen Hinweis auf das Recht gegeben haben, dem sie die Schiedsvereinbarung unterstellt haben. In Kabab-Ji v Kout Food Group, einer Entscheidung aus der Zeit vor dem Gesetz von 2025, hat der Supreme Court des Vereinigten Königreichs entschieden, dass eine allgemeine Rechtswahlklausel im Hauptvertrag hierfür in der Regel ein ausreichender Hinweis ist.
Legt ein türkisches Gericht das Übereinkommen ebenso aus, könnte die Schiedsklausel in einem Vertrag unter türkischem Recht mit Schiedsort London in London nach englischem Recht und in der Türkei nach türkischem Recht beurteilt werden. Bei den meisten Fragen ist das Ergebnis dasselbe. Bei Fragen wie der, wen die Klausel bindet, wie weit ihr Anwendungsbereich reicht oder ob eine fehlerhafte Klausel aufrechterhalten werden kann, muss das nicht so sein.
Am einfachsten lässt sich dieses Risiko beseitigen, indem das Statut der Schiedsvereinbarung ausdrücklich in der Klausel selbst bestimmt wird. Beide Systeme stellen dann von vornherein auf dasselbe Recht ab.
5. Der Schiedsort ist eine rechtliche Entscheidung, kein Verhandlungsort
Der Schiedsort ist der rechtliche Sitz des Schiedsverfahrens. Er bestimmt, welches nationale Schiedsverfahrensrecht gilt, welche Gerichte das Schiedsgericht beaufsichtigen, wo ein Schiedsspruch aufgehoben werden kann und wo der Schiedsspruch im Sinne des New Yorker Übereinkommens ergangen ist.
Der Schiedsort ist nicht dasselbe wie der Verhandlungsort. Sowohl die ISTAC-Regeln als auch die LCIA-Regeln erlauben mündliche Verhandlungen außerhalb des Schiedsorts. Ein Schiedsverfahren mit Schiedsort London kann seine Verhandlung in Istanbul abhalten und umgekehrt.
In Verträgen zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich läuft die Wahl meist auf Istanbul oder London hinaus. Keiner der beiden Orte ist für jeden Vertrag richtig. Entscheidend sind praktische Gesichtspunkte.
Wo voraussichtlich vollstreckt wird. Befindet sich das Vermögen der Gegenpartei in der Türkei, muss ein Londoner Schiedsspruch von einem türkischen Gericht nach dem New Yorker Übereinkommen und Art. 60 bis 63 MÖHUK anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Die Türkei ist seit 1992 Vertragsstaat des Übereinkommens und hat Erklärungen abgegeben, die seine Anwendung auf Schiedssprüche aus anderen Vertragsstaaten und auf nach türkischem Recht als handelsrechtlich geltende Streitigkeiten beschränken. Da auch das Vereinigte Königreich Vertragsstaat ist, steht der Gegenseitigkeitsvorbehalt nicht entgegen.
Die Vollstreckbarerklärung darf nur aus begrenzten Gründen verweigert werden, darunter die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung, fehlende ordnungsgemäße Benachrichtigung, die Überschreitung der Grenzen der Schiedsvereinbarung, die fehlende Schiedsfähigkeit nach türkischem Recht und ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Dem Antrag sind die Schiedsvereinbarung und der Schiedsspruch im Original oder in beglaubigter Abschrift mit beglaubigten Übersetzungen beizufügen. Nach Art. 60 Abs. 2 MÖHUK können die Parteien schriftlich den Ort des türkischen Gerichts vereinbaren, das über den Antrag entscheidet. Andernfalls richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der unterlegenen Partei in der Türkei, hilfsweise nach ihrem Aufenthaltsort und, wenn beides fehlt, nach dem Ort des vollstreckungsfähigen Vermögens.
Was nach dem Schiedsspruch geschieht. Die Wahl Londons vermeidet türkische Gerichte nicht, wenn sich das Vermögen in der Türkei befindet. Sie ändert nur die Art des Verfahrens, das dort stattfindet. Nach Art. 57 Abs. 2 MÖHUK, der über Art. 61 Abs. 2 auf Schiedssprüche entsprechend anwendbar ist, hemmt ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung deren Vollzug.
Für einen in Istanbul ergangenen internationalen Schiedsspruch gilt ein anderer Weg. Nach Art. 15 MTUK kann die unterlegene Partei innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Schiedsspruchs Aufhebungsklage beim zuständigen Regionalberufungsgericht erheben. Die Erhebung der Klage setzt die Vollstreckung automatisch aus. Gegen die Entscheidung ist zudem die Revision zum Kassationshof möglich, beschränkt auf die Aufhebungsgründe. Eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit wird erteilt, sobald die Abweisung der Aufhebungsklage rechtskräftig geworden ist.
Aufsichtsgericht. Bei Schiedsort London ist der englische High Court zuständig, in der Regel der Commercial Court. Rechtsbehelfe sind auf die fehlende Zuständigkeit (Section 67), schwerwiegende Verfahrensfehler (Section 68) und, sofern nicht ausgeschlossen, die Berufung in Rechtsfragen (Section 69) beschränkt. Die LCIA- und ICC-Regeln enthalten Rechtsmittelverzichte, von denen allgemein angenommen wird, dass sie die Berufung in Rechtsfragen ausschließen. Bei Schiedsort Istanbul folgen die Aufhebungsgründe des Art. 15 MTUK weitgehend dem UNCITRAL-Modellgesetz. Hinzu kommen Gründe, die dem türkischen Recht eigen sind, etwa ein nach Ablauf der Schiedsfrist ergangener Schiedsspruch.
Sprache, Schiedsgericht und Frist. Ein Schiedsverfahren mit Schiedsort in der Türkei kann in türkischer Sprache oder in der Amtssprache eines von der Türkei anerkannten Staates geführt werden; Englisch steht also zur Verfügung. Nach dem MTUK muss die Zahl der Schiedsrichter ungerade sein.
Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, muss ein Schiedsgericht nach dem MTUK innerhalb eines Jahres in der Sache entscheiden, gerechnet ab der Bestellung eines Einzelschiedsrichters oder ab dem Protokoll der ersten Sitzung eines mehrköpfigen Schiedsgerichts. Die Frist kann durch Vereinbarung oder, wenn keine Einigung zustande kommt, auf Antrag einer Partei durch das Gericht verlängert werden; wird der Antrag abgelehnt, endet das Verfahren mit Fristablauf. Da ein verspäteter Schiedsspruch aufgehoben werden kann, sollten Parteien, die Istanbul als Schiedsort wählen, sicherstellen, dass ihre Vereinbarung einschließlich etwaiger institutioneller Regeln die Frist regelt.
6. Die Institution ist eine vom Schiedsort getrennte Entscheidung
Die Bestimmung des Schiedsorts und die Wahl der Institution sind getrennte Entscheidungen.
Das Istanbul Arbitration Centre (ISTAC) wurde durch das Gesetz Nr. 6570 von 2014 errichtet und verwaltet sowohl nationale als auch internationale Schiedsverfahren. Nach den ISTAC-Schiedsregeln ist Istanbul Schiedsort, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Regeln enthalten Bestimmungen über Eilschiedsrichter und beschleunigte Verfahren für Streitigkeiten unterhalb eines in den Regeln festgelegten Streitwerts. Die ISTAC-Musterklausel führt den Schiedsort nur als optionale Ergänzung auf; in einem Vertrag zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich sollte er angegeben werden.
Nach den LCIA-Schiedsregeln 2020 ist mangels Vereinbarung London Schiedsort, sofern das Schiedsgericht nichts anderes anordnet. Art. 16.4 bestimmt, dass auf die Schiedsvereinbarung das Recht des Schiedsorts anzuwenden ist, sofern die Parteien nicht schriftlich ein anderes Recht vereinbart haben. Nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026, die für ab dem 1. Juni 2026 eingeleitete Schiedsverfahren gilt, legt der ICC-Schiedsgerichtshof den Schiedsort fest, wenn die Parteien ihn nicht vereinbart haben.
Diese Auffangregeln bedeuten, dass eine Klausel, die eine Institution ohne Schiedsort nennt, nicht ins Leere geht. Sie kann aber zu einem Schiedsort führen, an den die Parteien nie gedacht haben, mit einem Aufsichtsgericht und einem Aufhebungsregime, die sie nicht gewählt haben.
Eine Institution lässt sich mit einem Schiedsort im jeweils anderen Land kombinieren. ICC- oder LCIA-Schiedsverfahren können ihren Sitz in Istanbul haben, ISTAC-Schiedsverfahren ihren Sitz in London. Bei jeder Kombination ist zu prüfen, wie die institutionellen Regeln mit dem zwingenden Recht des Schiedsorts zusammenwirken.
Auch die Bezeichnung der Institution muss genau sein. Die ISTAC-Regeln behandeln Bezugnahmen auf „ITM“, „ISTAC“ oder ähnliche Begriffe als Wahl der ISTAC-Regeln. Eine falsch bezeichnete oder nicht existierende Institution lädt in anderen Fällen zu dem Einwand ein, die Klausel sei undurchführbar.
Auch bei der Vertraulichkeit kommt es auf Schiedsort und Regeln an. Das englische Recht sieht eine stillschweigende Vertraulichkeitspflicht in Schiedsvereinbarungen vor, wie der Court of Appeal in Emmott v Michael Wilson & Partners bestätigt hat. Das Gesetz von 2025 hat diese Pflicht nicht kodifiziert. Das MTUK enthält keine allgemeine Vertraulichkeitsvorschrift. Die ISTAC-Regeln sehen vor, dass das Verfahren vertraulich ist, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren; die LCIA-Regeln enthalten eine Vertraulichkeitsverpflichtung; die ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026 verpflichtet die Schiedsrichter zur Vertraulichkeit, sieht aber keine allgemeine Pflicht der Parteien vor und überlässt diese der Vereinbarung oder Anordnungen des Schiedsgerichts. Ist Vertraulichkeit wirtschaftlich wichtig, sollte die Klausel sie ausdrücklich regeln.
7. Kosten und Dauer hängen eher vom Gebührenmodell als von der Stadt ab
Kosten und Dauer sind meist die ersten praktischen Fragen bei der Wahl zwischen Istanbul und London. Die drei Institutionen rechnen unterschiedlich ab, und jede veröffentlicht Zahlen zur Dauer ihrer Verfahren.
- ISTAC: Verwaltungskosten und Schiedsrichterhonorare richten sich nach einer auf türkische Lira lautenden Gebührentabelle, die am Streitwert ansetzt; die Honorare der Schiedsrichter werden nicht mit den Parteien vereinbart, sondern vom ISTAC-Schiedsgerichtsrat festgesetzt. Nach den ISTAC-Regeln ist der Schiedsspruch innerhalb von sechs Monaten nach dem Schiedsauftrag zu erlassen, vorbehaltlich einer Verlängerung, im beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung der Akte an den Einzelschiedsrichter. Nach Angaben des ISTAC wurden 2025 im regulären Verfahren 82 % der Fälle innerhalb von sechs Monaten bis einem Jahr abgeschlossen, im beschleunigten Verfahren 86 % innerhalb von drei Monaten.
- LCIA: Die Gebühren hängen nicht vom Streitwert ab. Schiedsrichter rechnen nach Stunden ab, nach dem LCIA Schedule of Arbitration Costs (2023) in der Regel zu Sätzen zwischen 250 und 650 Pfund, und die LCIA erhebt zusätzlich eine Registrierungsgebühr, stundenbasierte Verwaltungsgebühren und 5 % der Honorare des Schiedsgerichts. Die Analyse der LCIA von 2024 zu Verfahren, die zwischen 2017 und Mai 2024 mit einem endgültigen Schiedsspruch endeten, ergab für Schiedsrichterhonorare und LCIA-Gebühren zusammen einen Median von 117.653 US-Dollar und eine mediane Dauer von 20 Monaten.
- ICC: Verwaltungskosten und Schiedsrichterhonorare werden nach einer streitwertabhängigen Skala in der Gebührenordnung berechnet, die mit der ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026 eingeführt wurde. Für Verfahren, die 2025 mit einem endgültigen Schiedsspruch endeten, nennt die ICC eine durchschnittliche Dauer von 27 Monaten und einen Median von 23 Monaten. Das beschleunigte Verfahren, das bei ab dem 1. Juni 2026 geschlossenen Schiedsvereinbarungen automatisch für Streitigkeiten bis 4 Millionen US-Dollar gilt, zielt auf einen endgültigen Schiedsspruch innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verfahrensmanagementkonferenz.
Diese Zahlen sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Institutionen messen die Dauer unterschiedlich, die meisten ISTAC-Fälle sind nationale Verfahren, und die Zahlen von LCIA und ICC betreffen größere Streitigkeiten, mit einem medianen Streitwert von rund 4,6 Millionen US-Dollar bei der LCIA und 5 Millionen US-Dollar bei neuen ICC-Fällen. Keine dieser Zahlen enthält den größten Posten der meisten Budgets: die eigenen Anwaltskosten der Parteien.
Ob diese Anwaltskosten von der unterlegenen Partei erstattet werden, ist der Punkt, an dem der Schiedsort einen echten Unterschied macht. Nach Section 61 des Arbitration Act 1996 trägt die unterlegene Partei die Kosten, sofern das Schiedsgericht dies nicht für unangemessen hält oder die Parteien nichts anderes vereinbaren, und Section 63 lässt einen angemessenen Betrag für vernünftigerweise entstandene Kosten zu. Nach Art. 16 MTUK trägt ebenfalls die unterlegene Partei die Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist; die darin enthaltene Anwaltsvergütung ist jedoch der Betrag, den das Schiedsgericht nach der türkischen Mindestgebührenordnung für Rechtsanwälte festsetzt, und dieser liegt in der Regel weit unter den tatsächlich angefallenen Honoraren. Institutionelle Regeln können dies ändern: Die ISTAC-Regeln etwa rechnen die Kosten der rechtlichen Vertretung der Parteien zu den Kosten des Schiedsverfahrens. Parteien, die in einem Istanbuler Schiedsverfahren eine volle Kostenerstattung erwarten, sollten dies ausdrücklich regeln.
Auch die Vollstreckung verursacht eigene Kosten und Zeit. Unabhängig vom Schiedsort fallen bei der Vollstreckung in Vermögen in der Türkei türkische Gerichts- und Vollstreckungsgebühren an, und eine Aufhebungsklage gegen einen Istanbuler Schiedsspruch setzt die Vollstreckung bis zu ihrer Erledigung aus.
8. In der Türkei scheitern Klauseln an Klarheit, Form, Vollmacht oder Gegenstand
Türkische Gerichte prüfen, ob der Wille der Parteien zum Schiedsverfahren klar und eindeutig ist. Mehrere wiederkehrende Gestaltungsfehler gefährden dieses Erfordernis.
Alternative Rechtswege. Eine Klausel, nach der Streitigkeiten „durch Schiedsverfahren oder durch die Gerichte beigelegt werden können“, lässt offen, ob die Parteien überhaupt ein Schiedsverfahren vereinbart haben. Die Vereinigten Zivilsenate des Kassationshofs (Yargıtay Hukuk Genel Kurulu) betrachten die Schiedsgerichtsbarkeit als Ausnahmeweg, der einen zweifelsfrei klaren Willen voraussetzt. In einer Entscheidung vom 1. Oktober 2025 (E. 2024/653, K. 2025/584) haben sie entschieden, dass eine Formulierung, die das Schiedsverfahren annimmt, aber zugleich den Gerichten Zuständigkeit einräumt, das Schiedsverfahren nicht als vereinbarte Methode festlegt. Soll einer Partei ein Wahlrecht zustehen, ist der Mechanismus besonders sorgfältig zu formulieren und vor der Unterzeichnung am türkischen Recht zu messen.
Widersprüchliche Gerichtsstandsklauseln. Türkische Verträge enden häufig mit einer Standardklausel, die die Gerichte und Vollstreckungsämter einer bestimmten Stadt für zuständig erklärt. Steht diese Klausel ohne Erläuterung neben einer Schiedsklausel, enthält der Vertrag zwei widersprüchliche Gerichtsstandswahlen. In einer Entscheidung vom 15. April 2026 (E. 2025/6-382, K. 2026/262) befassten sich die Vereinigten Zivilsenate mit einem Bauvertrag, der Streitigkeiten einem vierköpfigen Schiedsgericht zuwies und zugleich die Istanbuler Gerichte und Vollstreckungsämter für nicht gütlich beigelegte Streitigkeiten für zuständig erklärte. Sie entschieden, dass die Klausel keinen klaren und unbedingten Willen zum Schiedsverfahren zum Ausdruck brachte und dass die gerade Zahl der Schiedsrichter zudem gegen das Erfordernis einer ungeraden Zahl in Art. 415 HMK verstieß. Die Gerichtsstandsklausel sollte gestrichen oder ausdrücklich auf einstweilige Maßnahmen und die Vollstreckung des Schiedsspruchs beschränkt werden.
Form und Verweisung. Sowohl das MTUK als auch das HMK verlangen die Schriftform. Sie kann auf drei Wegen erfüllt werden: durch ein von den Parteien unterzeichnetes Dokument; durch zwischen ihnen ausgetauschte Mitteilungen, auch auf elektronischem Weg; oder dadurch, dass der Beklagte in seiner Klageerwiderung einer in der Klageschrift behaupteten schriftlichen Schiedsvereinbarung nicht widerspricht. Eine Verweisung auf ein anderes Dokument mit einer Schiedsklausel ist wirksam, wenn sie diese Klausel zum Bestandteil des Vertrags machen soll.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Steht eine Schiedsklausel in vorformulierten Bedingungen, die eine Partei für die wiederholte Verwendung vorbereitet hat, können Art. 20 bis 25 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098 (TBK) herangezogen werden. Nach Art. 21 werden für die andere Partei nachteilige Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Partei ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, und sie angenommen hat. Art. 20 fügt hinzu, dass ein Vermerk, jede Bedingung sei ausgehandelt worden, ihren Charakter allein nicht ändert. Eine tatsächlich verhandelte und im unterzeichneten Dokument sichtbare Klausel lässt diesem Einwand weniger Raum.
Vollmacht zur Unterzeichnung. Nach Art. 504 Abs. 3 TBK darf ein Beauftragter ohne besondere Ermächtigung keine Streitigkeit einem Schiedsgericht unterbreiten. Art. 74 HMK verlangt eine ausdrückliche Vollmacht, damit ein Rechtsanwalt eine Schiedsvereinbarung abschließen kann. Bei türkischen Gesellschaften sollten das Unterschriftenzirkular und jede zur Unterzeichnung verwendete Vollmacht geprüft werden.
Schiedsfähigkeit. Nach Art. 408 HMK sind Streitigkeiten über dingliche Rechte an Grundstücken und Streitigkeiten, die nicht der freien Verfügung der Parteien unterliegen, nicht schiedsfähig. Art. 1 MTUK nimmt ebenso Streitigkeiten über dingliche Rechte an Grundstücken in der Türkei und Streitigkeiten, die nicht der freien Verfügung der Parteien unterliegen, aus. Einem Schiedsspruch über einen solchen Gegenstand droht in der Türkei die Versagung der Vollstreckbarerklärung nach Art. 62 Abs. 1 Buchst. c MÖHUK.
Auslandsbezug. Das MTUK gilt für Schiedsverfahren mit Schiedsort in der Türkei, wenn die Streitigkeit einen Auslandsbezug aufweist, und Art. 2 definiert diesen weit. Jeder der folgenden Umstände genügt:
- die Parteien haben ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten;
- ein wesentlicher Teil der Pflichten ist in einem anderen Staat zu erfüllen als dem, in dem die Parteien ansässig sind, oder der Streitgegenstand hat dort seine engste Verbindung;
- ein Gesellschafter einer am Vertrag beteiligten Gesellschaft hat nach den Vorschriften über Auslandsinvestitionen ausländisches Kapital eingebracht, oder die Durchführung des Vertrags erfordert Kredit- oder Sicherheitenverträge zur Beschaffung von Kapital aus dem Ausland; oder
- der Vertrag bewirkt eine Bewegung von Kapital oder Waren von einem Land in ein anderes.
Eine türkische Tochtergesellschaft einer britischen Unternehmensgruppe kann daher selbst dann unter das internationale Regime fallen, wenn sie mit einem türkischen Vertragspartner einen Vertrag schließt. Fehlt ein Auslandsbezug, gelten stattdessen die Vorschriften des HMK über die nationale Schiedsgerichtsbarkeit.
9. Ein türkisches Gericht wendet die Klausel nur an, wenn sie rechtzeitig geltend gemacht wird
Eine wirksame Klausel hindert die Gegenpartei nicht daran, in der Türkei Klage zu erheben. Der Beklagte muss sich auf die Klausel berufen.
Nach Art. 5 MTUK richtet sich die Schiedseinrede nach den Vorschriften des HMK über prozesshindernde Einreden. Art. 116 HMK zählt die Schiedseinrede zu diesen Einreden, und Art. 117 verlangt, dass sie alle in der Klageerwiderung erhoben werden; andernfalls werden sie nicht berücksichtigt.
Die Klageerwiderung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift einzureichen. Das Gericht kann die Frist einmal verlängern, jedoch nur auf einen innerhalb dieser Frist gestellten Antrag. Für einen ausländischen Beklagten bleibt damit wenig Zeit, türkische Anwälte zu mandatieren, die Vertragsunterlagen zusammenzustellen und die Einrede vorzubereiten.
Wird die Einrede rechtzeitig erhoben, gibt das Gericht ihr statt, sofern die Schiedsvereinbarung nicht nichtig, unwirksam oder undurchführbar ist. Anschließend weist es die Klage als unzulässig ab.
Art. 1 MTUK erklärt Art. 5 und 6 auch dann für anwendbar, wenn der Schiedsort außerhalb der Türkei liegt. Eine im Vereinigten Königreich ansässige Partei, die in der Türkei aus einem Vertrag mit Schiedsort London verklagt wird, muss die Einrede daher in ihrer Klageerwiderung erheben. Wird dieser Punkt versäumt, kann der Streit trotz der Klausel vor den türkischen Gerichten bleiben.
10. Einstweiliger Rechtsschutz muss dort geplant werden, wo sich das Vermögen befindet
Eine Schiedsklausel macht dringende gerichtliche Maßnahmen nicht entbehrlich, vor allem wenn Vermögen verschoben werden kann.
Nach Art. 6 MTUK stellt ein Antrag bei einem staatlichen Gericht auf einstweilige Verfügung oder Arrest vor oder während des Schiedsverfahrens keinen Verstoß gegen die Schiedsvereinbarung dar. Wegen Art. 1 gilt dies auch, wenn der Schiedsort außerhalb der Türkei liegt. Eine Partei eines Schiedsverfahrens mit Schiedsort London kann daher beim zuständigen türkischen Gericht Maßnahmen gegen Vermögen in der Türkei beantragen.
Bei einem internationalen Schiedsverfahren mit Schiedsort in der Türkei muss eine Partei, die eine solche gerichtliche Maßnahme erwirkt, das Schiedsverfahren innerhalb von 30 Tagen einleiten; andernfalls erlischt die Maßnahme automatisch. Liegt der Schiedsort im Ausland, sollten die Fristen des allgemeinen türkischen Verfahrens- und Vollstreckungsrechts geprüft werden, sobald die Anordnung ergeht.
Auch ein Schiedsgericht mit Sitz in der Türkei kann einstweilige Maßnahmen anordnen. Nach Art. 6 MTUK kann es jedoch keine Maßnahmen anordnen, die von Vollstreckungsorganen oder anderen Behörden zu vollziehen sind, und keine Maßnahmen, die Dritte binden.
In England erlaubt Section 44 des Gesetzes von 1996 dem Gericht, in dringenden Fällen zur Unterstützung des Schiedsverfahrens Anordnungen zur Sicherung von Beweismitteln oder Vermögen zu treffen. Das Gesetz von 2025 hat bestätigt, dass diese Befugnisse gegenüber einer Partei oder jeder anderen Person ausgeübt werden können.
Das Gesetz von 2025 fügte außerdem Section 41A ein. Erlässt ein nach institutionellen Regeln bestellter Eilschiedsrichter eine Anordnung und kommt eine Partei ihr ohne hinreichenden Grund nicht nach, kann der Eilschiedsrichter eine Anordnung mit Ausschlusswirkung (peremptory order) erlassen. Das Gericht kann diese nach Section 42 durchsetzen.
Die Anordnung eines Eilschiedsrichters in London wird in der Türkei voraussichtlich nicht als vollstreckbarer ausländischer Schiedsspruch behandelt werden. Die Vollstreckungsvorschriften des MÖHUK betreffen Schiedssprüche, die rechtskräftig und vollstreckbar oder für die Parteien bindend sind. Für Vermögen in der Türkei ist praktisch meist ein unmittelbarer Antrag beim türkischen Gericht der richtige Weg. Unser Beitrag zu grenzüberschreitendem Betrug, Vermögensermittlung und Einfrieren von Vermögenswerten erläutert, wie diese Instrumente zwischen den Rechtsordnungen abgestimmt werden.
11. Schiedsrichter müssen in beiden Systemen Interessenkonflikte offenlegen
Section 23A des Arbitration Act 1996, eingefügt durch das Gesetz von 2025, kodifiziert die Offenlegungspflicht, die der Supreme Court in Halliburton v Chubb anerkannt hat. Schiedsrichter und Personen, an die wegen einer möglichen Bestellung herangetreten wird, müssen Umstände offenlegen, die vernünftigerweise berechtigte Zweifel an ihrer Unparteilichkeit begründen könnten, einschließlich der Umstände, die ihnen vernünftigerweise bekannt sein müssten.
Art. 7 MTUK sieht für internationale Schiedsverfahren mit Schiedsort in der Türkei eine vergleichbare Pflicht vor; eine Ablehnung ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes geltend zu machen. In Streitigkeiten zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich verdienen wiederholte Bestellungen, Verbindungen zu Kanzleien in beiden Rechtsordnungen und Beziehungen zu Prozessfinanzierern besondere Aufmerksamkeit. Die Finanzierung behandelt unser Leitfaden zur Drittfinanzierung internationaler Schiedsverfahren.
12. Summarische Schiedssprüche und engere Rechtsbehelfe verändern die Taktik in London
Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, kann ein Schiedsgericht mit Schiedsort in England nun über einen Anspruch, eine Verteidigung oder eine Frage ohne realistische Erfolgsaussicht im summarischen Verfahren entscheiden (Section 39A). Die ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026 sieht ein vergleichbares Verfahren der frühzeitigen Entscheidung vor.
Auch Zuständigkeitsrügen wurden eingeengt. Das Gericht entscheidet keine Zuständigkeitsfrage vorab, über die das Schiedsgericht bereits entschieden hat (Section 32), und nach der geänderten Section 67 darf es einen Schiedsspruch nur aufheben, wenn eine Zurückverweisung an das Schiedsgericht unangemessen wäre. Verfahrensregeln können einer Partei, die am Schiedsverfahren teilgenommen hat, nun vorbehaltlich enger Ausnahmen verwehren, vor Gericht neue Rügegründe oder Beweismittel vorzubringen oder eine erneute Beweisaufnahme zu erreichen. Die 28-tägige Frist für Rechtsbehelfe läuft ab dem maßgeblichen Zeitpunkt, der schiedsinterne Überprüfungen und wesentliche Berichtigungen berücksichtigt.
Für einen türkischen Beklagten folgt daraus praktisch, dass Zuständigkeitsrügen gegen ein Londoner Schiedsverfahren vollständig vor dem Schiedsgericht vorgebracht werden sollten.
13. Vorgeschaltete Schritte brauchen einen festen Endpunkt
Viele Verträge zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich sehen vor dem Schiedsverfahren Verhandlungen oder eine Mediation vor, insbesondere bei langfristigen Lieferbeziehungen, im Energiesektor und bei Bau- und Infrastrukturprojekten.
In Emirates Trading Agency v Prime Mineral Exports hat der Commercial Court eine befristete Pflicht, sich um die Beilegung von Streitigkeiten durch freundschaftliche Gespräche zu bemühen, als durchsetzbar angesehen. In Republic of Sierra Leone v SL Mining entschied dasselbe Gericht, dass die Nichteinhaltung eines vorgeschalteten Schritts die Zulässigkeit des Anspruchs betrifft. Darüber entscheidet das Schiedsgericht; seine Zuständigkeit im Sinne von Section 67 bleibt davon unberührt.
Eine Partei sollte nicht davon ausgehen, dass ein türkisches Gericht dieselbe Klausel ebenso beurteilen würde. Eskalationsstufen funktionieren am besten mit einer festen Dauer, einem klaren Beginn und einer ausdrücklichen Regelung dafür, was geschieht, wenn die Frist ohne Einigung verstreicht. Offene Formulierungen, etwa die Pflicht, bis zu einer Einigung in gutem Glauben zu verhandeln, führen leicht zu Streit über die Streitbeilegungsklausel selbst.
14. Bestehende Verträge werden nach der neuen Regel gelesen
Weil Section 6A für Schiedsvereinbarungen unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses gilt, sollten bestehende Verträge zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich überprüft werden, vor allem solche, die einen Schiedsort London mit einem dem türkischen Recht unterliegenden Hauptvertrag verbinden.
Die Prüfung sollte klären:
- ob die Klausel einen Schiedsort bestimmt oder nur eine Stadt nennt, die als Verhandlungsort verstanden werden könnte;
- ob sie ein Recht für die Schiedsvereinbarung selbst bestimmt;
- ob sie mit einer Gerichtsstandsklausel an anderer Stelle des Vertrags kollidiert;
- ob verbundene Verträge wie Garantien, Anteilskaufverträge und Nebenabreden (side letters) kompatible Streitbeilegungsklauseln enthalten;
- ob die Person, die für die türkische Gesellschaft unterzeichnet hat, zur Vereinbarung eines Schiedsverfahrens befugt war; und
- ob eine türkischsprachige Fassung die Klausel einheitlich übersetzt und welche Sprachfassung maßgeblich ist.
Sind die Antworten unsicher, ist eine kurze Änderung oder Nebenabrede vor Entstehen einer Streitigkeit in der Regel weit günstiger als ein späterer Rechtsstreit über die Klausel.
15. Eine Klausel, die in beiden Systemen funktioniert
Eine tragfähige Schiedsklausel für einen Vertrag zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich regelt in der Regel folgende Punkte:
- Anwendungsbereich: Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Fragen seines Bestehens, seiner Wirksamkeit und Beendigung sowie außervertraglicher Ansprüche.
- Schiedsort: eine Stadt und ein Land, ausdrücklich als Schiedsort und nicht nur als Verhandlungsort bestimmt.
- Institution und Regeln: die genaue Bezeichnung der Institution und ihrer Regeln.
- Statut der Schiedsvereinbarung: ausdrücklich und getrennt vom Recht des Hauptvertrags bestimmt.
- Schiedsgericht: ein oder drei Schiedsrichter und das Bestellungsverfahren.
- Sprache: die Verfahrenssprache und bei zweisprachigen Verträgen die maßgebliche Fassung.
- Frist: bei Schiedsort Istanbul die Frist für den endgültigen Schiedsspruch und ihre Verlängerung.
- Vertraulichkeit: eine ausdrückliche Pflicht, wenn Schiedsort oder Regeln keine vorsehen.
- Kosten: ob die angemessenen Anwaltskosten der Parteien erstattungsfähig sind, insbesondere bei Schiedsort Istanbul.
- Gerichtliche Unterstützung: die Bestätigung, dass Anträge auf einstweilige Maßnahmen bei Gerichten in der Türkei, in England oder anderswo möglich bleiben.
- Verfahrensoptionen: ob Bestimmungen über Eilschiedsrichter und summarische Entscheidungen gelten, ausgeschlossen oder angepasst werden sollen.
- Verbundene Verträge: übereinstimmende Klauseln in Garantien und Nebenverträgen, damit eine Einbeziehung Dritter oder eine Verfahrensverbindung möglich ist, soweit die Regeln dies zulassen.
- Widerspruchsfreiheit: Streichung oder Einschränkung jeder widersprechenden Gerichtsstandsklausel.
Nur zur Veranschaulichung könnte der Kern einer Klausel mit Schiedsort London, die diese Punkte aufgreift, wie folgt lauten:
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich aller Fragen seines Bestehens, seiner Wirksamkeit, Auslegung, Erfüllung oder Beendigung sowie außervertraglicher Streitigkeiten, werden endgültig durch ein Schiedsverfahren nach den [Bezeichnung der Schiedsregeln] in der bei Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Fassung entschieden. Schiedsort ist London, England. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Verfahrenssprache ist Englisch. Diese Schiedsvereinbarung unterliegt einschließlich ihres Bestehens, ihrer Wirksamkeit und ihres Anwendungsbereichs englischem Recht. Diese Klausel hindert keine Partei daran, bei einem zuständigen Gericht einstweilige oder sichernde Maßnahmen zu beantragen.
Eine solche Formulierung ist an die Institution, das Geschäft und den voraussichtlichen Vollstreckungsort anzupassen. Bei Schiedsort Istanbul sollten die Frist für den Schiedsspruch und die Erstattung von Anwaltskosten geregelt und die Vertraulichkeit ergänzt werden, wenn die gewählten Regeln sie nicht vorsehen.
Dieselben Punkte stellen sich bei Technologieverträgen, die wir in unserem Beitrag zu KI-Streitigkeiten und Schiedsklauseln behandeln. Sie stellen sich ebenso in Versicherungs- und Rückversicherungsprogrammen, in denen Londoner Schiedsklauseln verbreitet sind, wie unser Beitrag zu Rückversicherungsstreitigkeiten zwischen der Türkei und London zeigt.
Fazit
Die Schiedsklausel ist der Teil eines Vertrags zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich, der erst zum Einsatz kommt, wenn die Geschäftsbeziehung gescheitert ist. Dann muss sie in mindestens zwei Rechtsordnungen zugleich funktionieren.
Seit dem 1. August 2025 stellt das englische Recht zuerst auf eine ausdrückliche Rechtswahl für die Klausel und dann auf das Recht des Schiedsorts ab. Das türkische Recht wandte auf internationale Schiedsverfahren mit Schiedsort in der Türkei bereits eine ähnliche Struktur an. Die türkischen Vollstreckungsvorschriften wiederum stellen auf das Recht des Landes ab, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, wenn die Parteien nichts anderes gewählt haben.
Diese Annäherung ist hilfreich, aber unvollständig, und sie macht eine präzise Gestaltung nicht entbehrlich. Schiedsort, Institution, Statut der Klausel, der Umgang mit Gerichtsstandsklauseln und die Vollmacht des Unterzeichners sollten bereits bei der Vertragsgestaltung festgelegt werden, mit Blick auf den Ort der späteren Vollstreckung.
Bei bereits unterzeichneten Verträgen lautet die Frage, ob die Klausel noch zu dem Ergebnis führt, das die Parteien erwartet haben. Eine Überprüfung heute kostet weniger als ein Zuständigkeitsstreit morgen.
Wie Terziolu & Partners unterstützen kann
Terziolu & Partners berät in türkischrechtlichen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten der Streitbeilegung, darunter die Gestaltung und Prüfung von Schiedsklauseln in Verträgen zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich, Schiedseinreden vor türkischen Gerichten, einstweilige Maßnahmen gegen Vermögen in der Türkei und die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in der Türkei.
Bei Transaktionen und langfristigen Geschäftsbeziehungen zwischen beiden Ländern behandelt unsere Tätigkeit im Bereich internationales Geschäft und Investitionen die Streitbeilegungsklausel als Teil der gesamten Vertragsstruktur, zusammen mit den Fragen, die unser Leitfaden zum Markteintritt zwischen der Türkei und dem Vereinigten Königreich erörtert.
Sind englisches Recht, ein Schiedsort London oder Verfahren vor englischen Gerichten betroffen, kann die Strategie im Wege der grenzüberschreitenden rechtlichen Koordination mit entsprechend qualifizierten Anwälten der jeweiligen Rechtsordnung zwischen Istanbul und London abgestimmt werden. Kontaktieren Sie uns, um eine bestehende Schiedsklausel prüfen zu lassen oder die Streitbeilegungsbestimmungen eines neuen Vertrags zu besprechen.
Ausgewählte Rechtsvorschriften, Entscheidungen und Materialien
Türkei
Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Art. 1 (Anwendungsbereich, einschließlich der Anwendung von Art. 5 und 6 bei ausländischem Schiedsort), Art. 2 (Auslandsbezug), Art. 4 (Form und anwendbares Recht der Schiedsvereinbarung), Art. 5 (Schiedseinrede), Art. 6 (einstweilige Maßnahmen), Art. 7 (Zahl, Offenlegungspflicht und Ablehnung der Schiedsrichter), Art. 10 (Einleitung, Schiedsfrist und Sprache), Art. 15 (Aufhebung und Vollstreckbarkeit) und Art. 16 (Honorare und Kosten).
Zivilprozessgesetz Nr. 6100: Art. 74 (besondere Vollmacht des Prozessbevollmächtigten), Art. 116 und 117 (prozesshindernde Einreden), Art. 127 und 317 (Frist für die Klageerwiderung), Art. 408 (Schiedsfähigkeit), Art. 412 (Schiedsvereinbarung), Art. 413 (Schiedseinrede) und Art. 415 (ungerade Zahl der Schiedsrichter).
Kassationshof, Vereinigte Zivilsenate (Yargıtay Hukuk Genel Kurulu), 1. Oktober 2025, E. 2024/653, K. 2025/584: eine Schiedsvereinbarung setzt einen zweifelsfrei klaren Willen voraus; eine Formulierung, die zugleich den Gerichten Zuständigkeit einräumt, genügt nicht.
Kassationshof, Vereinigte Zivilsenate (Yargıtay Hukuk Genel Kurulu), 15. April 2026, E. 2025/6-382, K. 2026/262: eine Klausel, die Streitigkeiten Schiedsrichtern und andernfalls den Istanbuler Gerichten und Vollstreckungsämtern zuweist, ist unwirksam; eine gerade Zahl von Schiedsrichtern verstößt gegen Art. 415 HMK.
Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht: Art. 57 (Vollzug und Rechtsmittel), Art. 60 bis 62 (zuständiges Gericht, Antrag und Versagungsgründe bei der Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und Art. 63 (Anerkennung).
Türkisches Obligationengesetz Nr. 6098: Art. 20 bis 25 (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und Art. 504 (Umfang des Auftrags).
Gesetz Nr. 6570 über das Istanbul Arbitration Centre: Errichtung und Aufgaben des ISTAC.
ISTAC-Schieds- und Mediationsregeln: Auffang-Schiedsort, Vertraulichkeit, Eilschiedsrichter und beschleunigtes Verfahren.
ISTAC-Musterschiedsklausel: Musterklausel und optionale Ergänzungen zu Schiedsort, Sprache, Zahl der Schiedsrichter und anwendbarem Recht.
Vereinigtes Königreich
Arbitration Act 2025: Section 1 (neue Section 6A), Section 2 (Offenlegungspflicht), Sections 3 und 4 (Haftungsfreistellung der Schiedsrichter), Sections 5 bis 12 (Zuständigkeit, Kosten, summarische Schiedssprüche, Eilschiedsrichter, gerichtliche Befugnisse und Rechtsbehelfe) und Section 17 (Inkrafttreten und Übergangsbestimmung).
Arbitration Act 2025 (Commencement) Regulations 2025, SI 2025/905: Inkrafttreten am 1. August 2025.
Arbitration Act 1996: Section 7 (Trennbarkeit), Section 44 (gerichtliche Befugnisse zur Unterstützung des Schiedsverfahrens), Sections 61 und 63 (Kosten), Sections 67 bis 70 (Rechtsbehelfe und Fristen) und Sections 100 bis 103 (Schiedssprüche nach dem New Yorker Übereinkommen).
Law Commission, Review of the Arbitration Act 1996: die Überprüfung, die zum Gesetz von 2025 führte.
Grundlegende englische Entscheidungen
Enka Insaat Ve Sanayi AS v OOO Insurance Company Chubb [2020] UKSC 38: das Statut der Schiedsvereinbarung vor dem Gesetz von 2025.
Kabab-Ji SAL (Lebanon) v Kout Food Group (Kuwait) [2021] UKSC 48: eine allgemeine Rechtswahlklausel als Hinweis auf das Statut der Schiedsvereinbarung nach dem Maßstab des New Yorker Übereinkommens.
Halliburton Co v Chubb Bermuda Insurance Ltd [2020] UKSC 48: Unparteilichkeit und Offenlegungspflicht von Schiedsrichtern.
Emmott v Michael Wilson & Partners Ltd [2008] EWCA Civ 184: die stillschweigende Vertraulichkeitspflicht im englischen Schiedsverfahren.
Emirates Trading Agency LLC v Prime Mineral Exports Private Ltd [2014] EWHC 2104 (Comm): Durchsetzbarkeit einer befristeten Verhandlungspflicht vor dem Schiedsverfahren.
Republic of Sierra Leone v SL Mining Ltd [2021] EWHC 286 (Comm): vorgeschaltete Voraussetzungen als Frage der Zulässigkeit.
Internationale und institutionelle Materialien
New Yorker Übereinkommen, Stand der Vertragsstaaten (UNCITRAL): Beitritt der Türkei 1992 und ihre Erklärungen.
LCIA-Schiedsregeln 2020: Art. 9B (Eilschiedsrichter), Art. 16 (Schiedsort und Statut der Schiedsvereinbarung) und Art. 30 (Vertraulichkeit).
ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026: Art. 12(8) (Vertraulichkeitspflicht der Schiedsrichter), Art. 19 (Schiedsort), Art. 30 (frühzeitige Entscheidung), beschleunigtes Verfahren und Gebührenordnung; in Kraft seit 1. Juni 2026.
ICC Dispute Resolution 2025 Statistics: Dauer der 2025 mit einem endgültigen Schiedsspruch abgeschlossenen ICC-Verfahren.
LCIA Schedule of Arbitration Costs (2023): Registrierungsgebühr, Verwaltungsgebühren und Stundensätze der Schiedsrichter.
LCIA Costs and Duration Analysis 2024: mediane Kosten und Dauer der von 2017 bis 2024 mit einem endgültigen Schiedsspruch abgeschlossenen LCIA-Verfahren.
ISTAC-Statistik 2025: Fallzahlen und Verfahrensdauer bei ISTAC im Jahr 2025.
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